Wiederkehr zum Tag der Kinderrechte: „Recht auf Inklusion als Menschrecht stärken!“

In der Menschenrechtsstadt Wien stehen die Einhaltung und der Schutz der Kinder- und Jugendrechte im Vordergrund. Dieses Jahr wird anlässlich des Tages der Kinderrechte das Recht auf Inklusion hervorgehoben.

Christoph Wiederkehr
PID / Markus Wache

Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr hisste die Kinderrechtefahne gemeinsam mit Kindern aus Kindergärten der Wiener Kinderfreunde, SPÖ-Gemeinderat und Bildungssprecher Jörg Neumayer, NEOS Wien-Klubdobfrau Bettina Emmerling, Wiener Menschenrechtsbeauftragten Shams Asadi und Wiener Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner.

Danach gab es mit den Kindern im Büro des Vizebürgermeisters einen gemeinsamen Austausch zu Kinderrechten.

„Mit der Gesetzesnovelle zur Inklusion im Elementarbereich wird die Betreuung von Kindern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Kindergärten, Kindergruppen und bei Tageseltern geregelt, damit auch abseits von speziellen Gruppen – etwa Integrationsgruppen oder Heilpädagogische Gruppen – Bildungs- und Betreuungsplätze angeboten werden können. Dies ist ein wichtiger Meilenstein hin zu einer inklusiven Stadtgesellschaft, in der Kinder mit und ohne Behinderungen von Anfang an miteinander lernen sollen. Damit stärken wir das Recht auf Inklusion!“, so Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr.

NRAbg. Christian Oxonitsch, Vorsitzender der Wiener Kinderfreunde: „Die Kinderfreunde begrüßen die Gesetzesnovelle zur Inklusion im Elementarbereich sehr. Sie gibt uns die Möglichkeit, noch gezielter auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen – so können sie schon früh erleben, dass sie Teil einer inklusiven Gemeinschaft sind. Jedes Kind verdient es, in einer Umgebung aufzuwachsen, die es wertschätzt und unterstützt. Es ist daher unsere Aufgabe, das Recht auf Inklusion zu stärken und dafür einzutreten“

„Kinderrechte sind nicht verhandelbar – sie sind das Fundament für eine gerechte und solidarische Gesellschaft. Wir in Wien arbeiten Schulter an Schulter daran, jedem Kind die gleichen Chancen auf Bildung, Schutz und Teilhabe zu ermöglichen. Denn nur, wenn Kinderrechte konsequent gelebt werden, können wir eine lebenswerte Zukunft für alle gestalten,“ bekräftigt SPÖ-Gemeinderat und neuer Bildungssprecher Jörg Neumayer.

„Der Kindergarten ist die Startrampe für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn und ein erfülltes Leben – für jedes Kind, ob mit oder ohne Behinderung. Mit der neuen Gesetzesnovelle stärken wir das Recht auf Inklusion und schaffen die Grundlage dafür, dass Kinder von Anfang an miteinander aufwachsen und voneinander lernen können. Gleichzeitig setzen wir in Wien mit einer Investition von einer Milliarde Euro im Jahr 2024 ein klares Signal für die Weiterentwicklung der Elementarpädagogik. Diese Investitionen sind entscheidend, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, die Betreuungsqualität zu verbessern und allen Kindern die besten Startchancen zu bieten,“ betont NEOS Wien Klubobfrau Bettina Emmerling.

Gesetzesnovelle zur Inklusion im Elementarbereich

Mit der Novelle wird es für private Kindergärten, Kindergruppen und Tageseltern leichter möglich, Kinder mit Behinderung und chronischen Erkrankungen betreuen und fördern zu können. Da diese Einrichtungen nicht über die personellen und fachlichen Anforderungen von Integrationsgruppen bzw. Heilpädagogischen Gruppen verfügen, wird eine finanzielle Förderung geschaffen, um in diesen Gruppen Unterstützungsmaßnahmen dem individuellen Bedarf und der Situation entsprechend umsetzen zu können.

Mit dieser Maßnahme steht allen Kindern elementare Bildung gleichermaßen offen. Gleichzeitig wird die Anzahl an zur Verfügung stehenden Inklusionsplätzen in Regelgruppen erhöht. Die Maßnahme trägt so insgesamt zur Verbesserung der Betreuungsqualität bei und wirkt sich positiv auf die frühkindliche Bildung aus.

Die Trägerorganisation muss gemäß dem Gesetz bei der zuständigen Behörde (Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe) die Betreuung des Kindes/der Kinder anzeigen. Ein individueller Entwicklungs- und Teilhabeplan mit entsprechenden Maßnahmen und ein Inklusionskonzept für die Gruppe bilden die Grundlage der Betreuung und dessen Einhaltung wird durch die zuständige Behörde geprüft. Eine entsprechende Förderrichtlinie auf Grundlage des Gesetzes wird noch diese Woche beschlossen.

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