Auto wird abgeschleppt

Wien: 2.559 Fahrzeuge von Behindertenparkplätzen abgeschleppt

Die Wiener Magistratsabteilung 48 hat im Jahr 2006 rund 25.000 Fahrzeuge abgeschleppt; davon immerhin 2.559 von Behindertenparkplätzen wie Roland Kolb, stellvertretender Leiter der Abschleppgruppe, im BIZEPS-INFO Interview erzählt.

Die Gebühren für Abschleppungen werden ab 1. Juni erhöht und betragen dann 192 Euro, berichtet ORF-Wien. Wie wichtig der Service der MA 48 ist, zeigt schon die Gründungsgeschichte.

„Im Jahr 1974 kam eine Frau beim Brand ihrer Wohnung in der Wiener Innenstadt ums Leben, der Feuerwehr war von falsch geparkten Fahrzeugen die Zufahrt versperrt worden“, berichtet ORF-Wien.

Auch wenn es nicht immer so tragisch ist, Falschparker können ein massives Ärgernis darstellen. Besonders behinderte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer berichten regelmäßig verärgert über unbefugt besetzte Behindertenparkplätze.

5.597 Aufforderungen

Im Jahr 2006 erhielt die Magistratsabteilung 48 – Abschleppgruppe 5.597 Aufforderungen, Fahrzeuge aus Behindertenzonen zu entfernen, berichtet der stellvertretende Leiter der Abschleppgruppe, Roland Kolb, gegenüber BIZEPS-INFO über die „oft nicht einfache Arbeit“.

„Tatsächlich“ – erläutert Kolb weiter – „konnten dann 2.559 Fahrzeuge aus diesen Zonen entfernt werden. Wenn man von der Gesamtzahl von ca. 25.000 falschgeparkten Fahrzeugen ausgeht, sind das 10%.“

Die Halteverbote auf Behindertenparkplätzen werden von der Abschleppgruppe im Rahmen eines Einsatzplanes („Wienplan“) betreut, der „Spitzen“-Halteverbote (Fließverkehrbehinderungen in den Verkehrsspitzenzeiten), Ladezonen, Buszonen und eben die Behindertenzonen enthalt.

Wie kann man abschleppen lassen?

„Grundsätzlich müssen sich behinderte Mitmenschen, deren Behindertenparkplatz verstellt ist, an die Polizei (Tel: 31310) oder die Parkraumüberwachungsgruppe der MA 67 (Tel.: 4000/86331) wenden“, erklärt Kolb. Diese legen dann eine Anzeige und fordern die Abschleppgruppe an, das Fahrzeug aus der Zone zu entfernen.

„Die Abschleppgruppe ist natürlich bemüht, so rasch wie möglich die Fahrzeuge zu entfernen, ist aber davon abhängig, wie lange die Anzeigenleger brauchen, um vor Ort zu sein und uns zu informieren. In den Abend- und Nachtstunden haben wir leider nur 3-4 Fahrzeuge für ganz Wien im Einsatz, wodurch es ebenfalls zu Verzögerungen kommen kann“, gibt der stellvertretende Leiter der Abschleppgruppe bekannt.

Missbrauch

„Weiters wird auch die missbräuchliche Verwendung von Behindertenausweisen von uns kontrolliert und gemeldet. Dieses Problem ist in den letzten Jahren leider des öfteren aufgetreten“, erzählt Kolb und nennt auch ein Beispiel. Der Ausweis des behinderten Vaters, der bereits verstorben ist, wurde vom Sohn weiterverwendet.

Ausweis vergessen

Er erzählt aus der Praxis: „Natürlich kommt es auch manchmal vor, dass Behinderte aus einer Behindertenzone abgeschleppt werden, weil sie vergessen, den § 29 Ausweis sichtbar in der Windschutzscheibe zu hinterlegen oder dieser vielleicht unter den Autositz gefallen ist. In diesen Fällen wird von uns im Kulanzweg auf die Verrechnung der Kosten verzichtet.“

Da dies dem Steuerzahler unnötige Kosten verursacht, bittet die MA 48, auf die ordnungsgemäße Hinterlegung der Ausweise besonders zu achten.

Einzige Ausnahme: In jenen Fällen, bei denen behinderte Menschen ihr Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz, der für ein bestimmtes Kennzeichen bestimmt ist, abstellen, kann bei einer Fahrzeugabschleppung keine Kulanzlösung angeboten werden.

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0 Kommentare

  • Ich wurde in der eigenen Behindertenzone mit Kennzeichen W 91147V angezeigt, da ich den Ausweis 29b StVO 1960 im Fahrzeug nicht hinter die Windschutzscheibe hinterlegt habe.
    Zum Zeitpunkt der Anzeige war ich mit meinem Sohn beim Friseur und verwendete den Ausweis zum dortigen Parken.
    Möchte dazufügen, dass ich zu 80% behindert bin und nicht gehen kann.

    Ist dies rechtens und wie soll ich mich in Zukunft verhalten?

  • @OLGA – Muss Ihnen Recht geben gerade hier beim Missbrauch ist noch immer keine Lösung gefunden, wahrscheinlich beziehen Sie sich ja auch auf die HP http://www.wirsindallebehindertundaerzteimdienst.at wo über Missbrauch berichtet wird der TAGTÄGLICH stattfindet. Mehr ist dazu nicht zu sagen!

  • Ich finde den Artikel sehr gut, wird doch wieder einmal mehr aufgezeigt, wie egoistisch unsere Gesellschaft ist. In dieser Richtung gehörte viel mehr kontrolliert und gestraft. Ich selbst bin Besitzer eines Behinderten-Ausweises und 7 von 10 Mal kann ich diese Parkplätze nicht nutzen, weil andere gesunde und oftmals junge Mitbürger „nur schnell parken mussten, weil…!“

  • Die Zeit muss vorhanden sein. Dafür werden die Beamten bezahlt und zwar von unseren Steuergeldern. Mir ist das völlig wurscht, ob hinter oder vor mir jemand hupt, wenn der Parkplatz, der mir zusteht, besetzt ist. Es gibt eine Datenbank zur Überprüfung der Ausweisnummer. Die ausstellende Stelle hat so eine. Warum nicht also vernetzen? Ich begreife es nicht, wir haben die Technik, warum nutzen wir sie nicht.

  • Liebe Alexandra, du glaubst doch nicht wirklich das noch Zeit dafür vorhanden ist eine Datenbank abzufragen(die es übrigens gar nicht gibt) wenn aufgebrachte Mitbürger hupend hinter einem Abschleppfahrzeug stehen und daran vorbei fahren möchten!

  • @guener … Und wo ist das Problem? Die Entsorgungskosten trägt der Besitzer des Autos. Und der Besitzer bist du. Wie kommt die Stadt Wien dazu Deinen Müll kostenlos zu entsorgen?

    Zur Problematik: Leider erleb ich das auch sehr oft, dass Unbefugte sich auf Behindertenparkplätze stellen. Aber das Schlimmste ist, dass viele §29b-Ausweise missbraucht werden. Kürzlich meinte ein Bekannter von mir, er würde seine altersschwache Mutter zum Amtsarzt schleifen um den §29b-Ausweis zu erhalten, damit ER in Kurzparkzonen stehen kann. Das war schon heftig. Es ist also um so wichtiger, nicht nur die Unbefugten abzuschleppen, sondern vor allem auch die Ausweisnummern zu kontrollieren. Es wird ja wohl eine Datenbank dafür geben und wenn eine Ausweisnummer plätzlich doppelt auftaucht und keine Anzeige deswegen erstattet wurde, so würde ich das auch nachkontrollieren.

  • Meine auto wurde abgesleppt ohne kennzeichen.ich wollte auto gerade entsorgen lassen.soll ich die erfordete abschleppkosten bezahlen,oder auto dort einfach lassen und nach 2 monate das wird automatisch eigentum von stadt wien

  • Seit Jahren gibt es hier immer wieder Berichte über missbräuchliche Verwendung von „Behindertenparkplätzen“! – Bei solchen Parkplätzen auf öffentlichen Grund, sind ja Abschleppungen, Anzeigen zwar aufwendig, jedoch zielführend!

    Die tatsächlichen Probleme gibt es jedoch bei Einkaufszentren, Lebensmittelmärkten, Baumärkten d.h. auf privaten Grundstücken, denn hier muss der berechtigte Behinderte – welcher eine Abschleppung veranlasst, dies aus eigener Tasche bezahlen und kann erst über den Regress diese vom nichtberechtigten „Parker“ einklagen! – Denke hier besteht gerade durch die Autofahrerclubs (haben ja auch Berater) Handlungsbedarf!

    Hier mein Vorschlag: Der Autofahrerclub übernimmt für sein behindertes Mitglied (ermäßigter Mitgliedsbeitrag) die Abschleppkosten und holt sich über den Regress wieder die Abschleppkosten retour – Dies würde ich ein Service für Menschen mit Behinderung nennen! Auch kann ich mir vorstellen, dass dies der eine oder andere Haftpflichtversicherer für motorbezogene befreite Versicherte übernehmen könnte.

  • Auch ich habe meine Bedenken bzgl. ob bei der Vergabe alles so seine Ordnung hat.Andererseits wenn hier wie von Hr. Sommereder betont wird auch Herzleiden für die Berechtigung anerkannt, hier stellt sich für mich die Frage Fahrtauglichkeit Ja oder Nein?

    Niemand ist einem Behinderten ein Fetzendachler neidig nur bitte auf der Reha wird ja ausdrücklich betont der Sitz und sei es mit noch so vielen Unterlagen bitte immer 90° also im rechten Winkel.Nächste Reha kommt bald bitte hingehen.

  • OLGA MARIA: Meine Frau hat MS, wenn sie aus dem Auto aussteigt – und das kann auch ein MG sein (Behinderte dürfen auch einen „Fetzendachler“ fahren!) – kann der Laie nichts erkennen. Nach ca. 100 m aber sieht die Sache ganz anders aus! Sie kann den linken Fuß nicht mehr heben und ist damit bewegungsunfähig.

  • Nach ständiger Spruchpraxis (auch VwGH!) steht der Ausweis nach § 29b StVO Personen zu, welche nicht in der Lage sind, eine Strecke von (mindestens) 300 Metern ohne Schmerzen und/oder außergewöhnliche Anstrengung zu gehen; dies kann z.B. auch bei nicht auf den ersten Blick erkennbaren Herzleiden sein, der Rollstuhl ist kein Erfordernis! Ich rufe übrigens die Polizei unter 133 (funktioniert gut, es wurde sogar schon ein LKW – allerdings von der Feuerwehr – abgeschleppt!).

  • @Olga Maria: Zum Glück werden die Ausweise nicht nach Kriterien Ihrer Vorstellungskraft vergeben. Stark gehbehindert zu sein, muß nicht Rollstuhlbenutzer heißen und Sie würden vielleicht auch staunen was Paraplegiker zustande bringen. Zur Frage: Erbpacht gibt es nicht; Vergabe wird natürlich überprüft; Missbrauch kommt – wie immer und überall – vor und ist strafbar.

  • Behindertenparkplatz hin oder her. Ich bin nicht berechtigt darüber zu Urteilen und kann in berechtigten fällen den Unmut der betroffenen verstehen, aber immer öfter beobachte ich das diese Parkplätze u. ganz besonders in der Innenstadt von Verkehrsteilnehmer benützt werden welche ganz offensichtlich keine Gehbehinderung haben aber einen Ausweis haben.
    Nach welchen Kriterien diese Ausweise vergeben werden ist mir oft ein Rätsel. Ich kann mir schwer vorstellen das ein Rollstuhlfahrer in einen zwei sitzer Sportwagen ein oder aussteigen kann! Doch hat dieser Lenker sogar einen Behindertenparkplatz mit Kennzeichen! Meine Frage: Wird die Vergabe überprüft oder kann man diese Berechtigung auch Erben?