Die Wiener Magistratsabteilung 48 hat im Jahr 2006 rund 25.000 Fahrzeuge abgeschleppt; davon immerhin 2.559 von Behindertenparkplätzen wie Roland Kolb, stellvertretender Leiter der Abschleppgruppe, im BIZEPS-INFO Interview erzählt.
Die Gebühren für Abschleppungen werden ab 1. Juni erhöht und betragen dann 192 Euro, berichtet ORF-Wien. Wie wichtig der Service der MA 48 ist, zeigt schon die Gründungsgeschichte.
„Im Jahr 1974 kam eine Frau beim Brand ihrer Wohnung in der Wiener Innenstadt ums Leben, der Feuerwehr war von falsch geparkten Fahrzeugen die Zufahrt versperrt worden“, berichtet ORF-Wien.
Auch wenn es nicht immer so tragisch ist, Falschparker können ein massives Ärgernis darstellen. Besonders behinderte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer berichten regelmäßig verärgert über unbefugt besetzte Behindertenparkplätze.
5.597 Aufforderungen
Im Jahr 2006 erhielt die Magistratsabteilung 48 – Abschleppgruppe 5.597 Aufforderungen, Fahrzeuge aus Behindertenzonen zu entfernen, berichtet der stellvertretende Leiter der Abschleppgruppe, Roland Kolb, gegenüber BIZEPS-INFO über die „oft nicht einfache Arbeit“.
„Tatsächlich“ – erläutert Kolb weiter – „konnten dann 2.559 Fahrzeuge aus diesen Zonen entfernt werden. Wenn man von der Gesamtzahl von ca. 25.000 falschgeparkten Fahrzeugen ausgeht, sind das 10%.“
Die Halteverbote auf Behindertenparkplätzen werden von der Abschleppgruppe im Rahmen eines Einsatzplanes („Wienplan“) betreut, der „Spitzen“-Halteverbote (Fließverkehrbehinderungen in den Verkehrsspitzenzeiten), Ladezonen, Buszonen und eben die Behindertenzonen enthalt.
Wie kann man abschleppen lassen?
„Grundsätzlich müssen sich behinderte Mitmenschen, deren Behindertenparkplatz verstellt ist, an die Polizei (Tel: 31310) oder die Parkraumüberwachungsgruppe der MA 67 (Tel.: 4000/86331) wenden“, erklärt Kolb. Diese legen dann eine Anzeige und fordern die Abschleppgruppe an, das Fahrzeug aus der Zone zu entfernen.
„Die Abschleppgruppe ist natürlich bemüht, so rasch wie möglich die Fahrzeuge zu entfernen, ist aber davon abhängig, wie lange die Anzeigenleger brauchen, um vor Ort zu sein und uns zu informieren. In den Abend- und Nachtstunden haben wir leider nur 3-4 Fahrzeuge für ganz Wien im Einsatz, wodurch es ebenfalls zu Verzögerungen kommen kann“, gibt der stellvertretende Leiter der Abschleppgruppe bekannt.
Missbrauch
„Weiters wird auch die missbräuchliche Verwendung von Behindertenausweisen von uns kontrolliert und gemeldet. Dieses Problem ist in den letzten Jahren leider des öfteren aufgetreten“, erzählt Kolb und nennt auch ein Beispiel. Der Ausweis des behinderten Vaters, der bereits verstorben ist, wurde vom Sohn weiterverwendet.
Ausweis vergessen
Er erzählt aus der Praxis: „Natürlich kommt es auch manchmal vor, dass Behinderte aus einer Behindertenzone abgeschleppt werden, weil sie vergessen, den § 29 Ausweis sichtbar in der Windschutzscheibe zu hinterlegen oder dieser vielleicht unter den Autositz gefallen ist. In diesen Fällen wird von uns im Kulanzweg auf die Verrechnung der Kosten verzichtet.“
Da dies dem Steuerzahler unnötige Kosten verursacht, bittet die MA 48, auf die ordnungsgemäße Hinterlegung der Ausweise besonders zu achten.
Einzige Ausnahme: In jenen Fällen, bei denen behinderte Menschen ihr Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz, der für ein bestimmtes Kennzeichen bestimmt ist, abstellen, kann bei einer Fahrzeugabschleppung keine Kulanzlösung angeboten werden.