Wien: Akustische Ampel als Blindenfalle

Lichtsignalanlage Raxstraße/Neilreichgasse, Fußgängerübergang zu den Haltestellen der Linie 67.

Blindenampel
Ertl, Ing. Günther

Seit Jahren kämpfen die hochgradig sehbehinderten und blinden BürgerInnen und ihre Vereine sowie auch andere BewohnerInnen dieser Stadt um bessere Baustellenabsicherungen und die Beseitigung von Hindernissen.

Auch an Gegenständen, wie z. B. Postkästen, die nicht mit Bügeln oder Sockeln bis zum Boden geführt sind, stoßen blinde Menschen an, weil sie diese mit dem Blindenstock unterlaufen.

Und dann plant die zuständige Magistratsabteilung, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation eigentlich die technischen Normen kennen müßte eine Blindenakustik für eine Ampelanlage an welcher sich die blinden Fußgänger anrennen, möglicherweise sogar verletzen können!

Nicht zu begreifen ist auch, daß Fachfirmen, die diese Arbeiten ausführen und auch die einschlägigen Normen kennen müßten, die Arbeiten in der beschriebenen Form umsetzen.

Der Akustikgeber mit dem Auslöseknopf an der Unterseite ist in 95 cm Höhe auf einem Ausleger 120 cm vom Mast entfernt. Diese Montageform ist möglicherweise die billigste aber auch die gefährlichste.

Erschwerend kommt noch hinzu, daß der Lautsprecher für die Grünphasensignalisierung, nach dem sich die blinden Fußgänger beim Überqueren der Straße akustisch ausrichten in 290 cm Höhe am Mast befindet, also mit einer horizontalen Differenz von 120 cm zum Akustikgeber angebracht ist.

Dadurch wird der Blinde unweigerlich akustisch in den Ausleger „geführt“! Es gibt unter dem Ausleger keinen Widerstand für den Blindenstock und schon rennt der Blinde hinein!

Weshalb wurde der Akustikgeber nicht am bereits vorhandenen Mast, oder wenn das nicht möglich ist auf einem eigenen kleinen Steher (ca. 150 cm hoch) ca. 160 cm vom Hauptmast entfernt, montiert? Selbstverständlich muß auch der Lautsprecher für die Grünphasensignalisierung direkt neben den optischen Lichtsignalen angebracht werden. Wird der akustische Signalgeber auf einem Steher befestigt, so kann auch der kleine Wiesenstreifen erhalten werden.

Die betroffenen Blinden haben die Anbringung des Akustikgebers auf einen Ausleger sicher nicht gewünscht, sie ist auch nach den geltenden Normen unzulässig. Böswillige Absicht war es sicher nicht.

Eine Portion Hausverstand aber hätte den Ausleger verhindert. Jetzt muß „repariert“ werden und das kostet wieder Geld. Es lebe die Beschäftigungspolitik!

Von den vier Fußgängerübergängen wurden nur zwei mit Akustik ausgestattet, deshalb fehlt auch die akustische Regelung für den Übergang, der die Verbindung zwischen der Linie 67 und 15A (Richtung Simmering-Meidling) darstellt.

Dieser Übergang ist äußerst kritisch wegen der abbiegenden Autos und der parallel zum Fußgängerübergang verlaufenden Gleise.

Sind es Planungsmängel oder nachlässige Ausführung und Aufsicht, die zu solchen Schildbürgerstreichen führen oder fehlt nur schlichtweg das Verständnis?

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