Wien: Beförderungsbestimmungen

Hier ein Leserbrief von Silvia Nossek an BIZEPS.

In den Beförderungsbestimmungen der Wiener Verkehrsbetriebe steht nach wie vor drinnen: „Jeder Kinderwagen oder Rollstuhl muß von mindestens einer erwachsenen Person, die für Hilfestellung zum Ein- und Aussteigen der behinderten Person, für Ein- und Ausladen der Kinderwagen oder Rollstühle sowie für Sicherung insbesondere mittels der vorhandenen Befestigungseinrichtungen im Wageninneren zu sorgen hat, begleitet werden.“

Da ich das für eine nicht begründbare Einschränkung und Entmündigung von behinderten Menschen halte, habe ich als Grüne Bezirksrätin im 18. Bezirk den Antrag gestellt, dies zu ändern: „Die Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe werden aufgefordert, ihre Beförderungsbestimmungen dahingehend zu ändern, daß RollstuhlfahrerInnen das Benützen der Öffentlichen Verkehrsmittel auch ohne Begleitperson gestattet ist.“

Dieser Antrag wurde im Bezirk auch einstimmig angenommen, vom zuständigen Stadtrat Hatzl dann aber abgelehnt. Hatzl wörtlich: „Zu dem in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 30. März 1995 eingebrachten Antrag, auf Änderung der Beförderungsbedingungen, kann ich mitteilen, daß diese von den Wiener Linien selbst nicht beliebig veränderbar sind. Ein Antrag der Wiener Stadtwerke hatte bei der Aufsichtsbehörde keinen Erfolg, da nach deren Ansicht, der Wegfall der Begleitpersonen nicht mit Erfordernis der Berücksichtigung der Sicherheit in Einklang zu bringen ist.“

Ich erspare mir den Kommentar dazu. Und es wird hoffentlich weiter Druck gemacht, denn diese Null-Argumentation ist ja nun wirklich nicht hinzunehmen.

Kleines Schmankerl am Rande: In den Beförderungsbedingungen des VOR sind die Bestimmungen bereits dahingehend geändert, daß eine Begleitperson nur mehr verlangt wird, wenn „der Rollstuhlfahrer keinen U-Bahnwagen, Niederflurstraßenbahnwagen oder Niederflurautobus besteigt“. Daß die Wiener Verkehrsbetriebe Teil des VOR sind und ihre Beförderungsbedingungen daher wohl zumindest an die des VOR angleichen sollten, dürfte dem lieben Herrn Hatzl wohl entgangen sein.

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