Wien: Beförderungsbestimmungen

Häufig haben wir in den letzten Jahren über die diskriminierenden Beförderungsbestimmungen der Wiener Linien berichtet.

Dort wird bekanntlich RollstuhlfahrerInnen die Mitnahme einer Begleitperson nach wie vor verpflichtend vorgeschrieben.

Hoffnung auf Änderung der Bestimmung kam auf, als am 20. April 1999 die zuständige Stadträtin Mag. Brigitte Ederer (SPÖ) in einer Anfragebeantwortung an den ÖVP-Abgeordneten Mag. Franz Karl schrieb, daß ein Entwurf für „geänderte Beförderungsbedingungen … vollkommen akkordiert“ sind. Laut Einschätzung Ederers „sind hier keine Schwierigkeiten zu erwarten“.

Doch diese Hoffnung wurde grob enttäuscht. Die geplanten Änderungen entsprachen in keiner Weise unseren Forderungen und stellten überdies einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot im Artikel 7 Bundesverfassung dar.

BIZEPS reagierte umgehend mit einer Stellungnahme, die wir den betroffenen Stellen (Verkehrsministerium, Verkehrsstadträtin) übermittelten.

Ende Juni 1999 informierte Ederer, daß vom Ministerium der „eingebrachte Antrag auf Änderung der Beförderungsbedingungen zurückgewiesen“ wurde. Verkehrsminister Dr. Caspar Einem (SPÖ) begründete in einem Schreiben so: Die Genehmigung wird erteilt, „wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Bei der Abwägung der öffentlichen Interessen wird natürlich der Bestimmung des Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes … besonderes Augenmerk geschenkt“.

Das Benachteiligungsverbot in der Bundesverfassung beginnt – wenn auch langsam – Wirkung zu zeigen.

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