Am 26. September 2024 beschloss der Wiener Landtag einstimmig eine Änderung des Wiener Kindergartengesetzes. Damit wird der Weg für eine bessere Inklusion von Kindern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Wiener Kindergärten geebnet.
Der Wiener Landtag hat am 26. September 2024 eine Neufassung des Wiener Kindergarten- und Tagesbetreuungsgesetzes einstimmig beschlossen. (Siehe Regelungen)
Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, die Inklusion von Kindern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Regelkindergärten deutlich zu verbessern. Bisher waren viele dieser Kinder auf Integrations- oder heilpädagogische Gruppen angewiesen, die jedoch nicht ausreichend Plätze bieten konnten.
„Es ist uns gelungen, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und eine wichtige Veränderung für unsere Kindergärten zu beschließen“, betonte Landtagsabgeordnete Bettina Emmerling, MSc (NEOS). In Zukunft sollen bis zu zwei Inklusionsplätze pro Regelgruppe möglich sein, um den erhöhten Bedarf zu decken. Damit wird nicht nur mehr Platz geschaffen, sondern auch ein Anreiz für private Träger gesetzt, solche Inklusionsplätze anzubieten.
Neben einer Erhöhung der Anzahl der Plätze sieht das Gesetz vor, dass für jedes Kind, das einen Inklusionsplatz annimmt, ein entsprechendes Konzept entwickelt werden muss. Zusätzlich sollen Fördermittel zur Verfügung stehen, damit Kindergartenträger externe Betreuer:innen einsetzen und die Gruppengröße reduzieren können. „Die jährliche Förderung soll 17 Millionen Euro betragen“, berichtet der FALTER.
Gemeinderätin Stefanie Vasold (SPÖ), Vorsitzende der Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit, begrüßt die Gesetzesnovelle: „Wir schließen eine Lücke und schaffen die Grundlage für mehr Inklusionsplätze, besonders bei privaten Trägern.“
Sie betonte, dass Inklusion in der Elementarpädagogik ein wichtiger Schritt für die Bildung und gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder sei.
Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) sprach von einer „großen Inklusionsoffensive“, die gerechte Bildungschancen für alle Kinder im Kindergarten sicherstellen soll. Die Gesetzesänderung solle den betroffenen Kindern und deren Familien mehr Sicherheit bieten und gleichzeitig die Assistenzpädagogik aufwerten.
Gerechte Bildungschancen für alle Kinder im Kindergarten
Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) sprach von einer Inklusionsoffensive und führte in einem Pressegespräch aus:
Mit dieser großen Inklusionsoffensive schaffen wir gerechte Bildungschancen für alle Kinder im Kindergarten.
Die Gesetzesnovelle wird für jene Rahmenbedingungen sorgen, die wir benötigen, um mehr Inklusion in den Wiener Kindergärten zu ermöglichen, den betroffenen Kindern und deren Eltern Sicherheit zu geben und die Berufsgruppe der Assistenzpädagog*innen aufzuwerten!
„Wien hatte grundsätzlich eine hervorragende Kindergartenlandschaft. Doch für Kinder mit Behinderungen und insbesondere für alleinerziehende Eltern, die keinem Beruf nachgehen konnten, war sie oft eine große Baustelle. Der einstimmige Beschluss ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-BRK, um auch Kindern mit Behinderungen die gleichen Bildungs- und Zukunftschancen zu ermöglichen“, resümiert Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, erfreut die angekündigte Entwicklung.