Bericht liegt noch nicht vor
In der Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 1998 fragte der Abg. Mag. Franz Karl (ÖVP) Bürgermeister Dr. Michael Häupl (SPÖ), ob er gewillt ist, der „Magistratssdirektion den Auftrag zu geben, alle Wiener Rechtsvorschriften nach Bestimmungen zu durchforsten, die behinderte Menschen diskriminieren und entsprechende Änderungsvorschläge vorzulegen“?
Häupl meinte, daß er das tun werde, weil ja auch „ein Verfassungsauftrag in die Richtung hin vorliegt.“
Es ist dies sicherlich ein wichtiger Schritt, um die im August 1997 in Kraft getretene Verfassungsänderung „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“ auch in Wien mit Leben zu erfüllen.
Im Frühjahr 1998 präsentierte die Behindertenbewegung schon mehrere Diskriminierungen in Wiener Landesgesetzen, die bisher aber noch nicht bereinigt wurden.
Zu Redaktionsschluß lag der angekändigte Bericht noch nicht vor, wir werden darüber ausführlich berichten.