Die Expertise eines der ranghöchsten Verfassungsjuristen Österreichs widerlegt die bisher vorgebrachten Argumente gegen eine Zitierung von ÖNORMEN in Bundes- oder Landesgesetzen:
Es heißt hier „… daß diese Vorgehensweise (gemeint ist die o.a. Zitierung) unter Einhaltung bestimmter Bedingungen (…) als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet wird.“
In dem vom Leiter des Verfassungsdienstes der Stadt Wien stammenden Papier heißt es weiter, daß die an sich rechtlich unverbindlichen ÖNORMEN vom Gesetzgeber „für verbindlich erklärt“ werden können.
Mit dieser Aussage werden die bisher u.a. auch von Rathausjuristen aufgestellten Behauptungen, wonach ein Zitieren dieser Normen z.B. in der Wiener Bauordnung nicht möglich sei, als reine Schutzbehauptungen entlarvt. Genau mit diesen unrichtigen Aussagen ist es den Magistratsbeamten in der Vergangenheit gelungen, die Implementierung wichtiger Passagen in die Bauordnung zu verhindern.
Dies bedeutet konkret für alle Betroffenen, daß die derzeitigen diskriminierenden Bestimmungen der Wiener Bauordnung weiterhin in Kraft bleiben. Dies bedeutet weiterhin, daß die Wiener Spitzenbeamten mit tatkräftiger Hilfe der Wiener SPÖ (die im Rathaus über die Mehrheit verfügt und dem Spuk jederzeit ein Ende setzen könnte) bewußt und mutwillig gegen das Benachteiligungsverbot in Artikel 7 der Verfassung verstoßen und somit ältere und behinderte Menschen diskriminieren und gegen ihre Menschenrechte verstoßen.
Dafür dürfen wir uns auf das europäische Jahr der behinderten Menschen 2003 freuen.