BIZEPS: Protest gegen Vorgangsweise der Stadt Wien
„Die Genehmigung für die Festwochen-Produktion Seltsame Unruhe ist gesetzeswidrig, da hier kein einziger Rollstuhlplatz vorhanden ist“, stellt Mag. Bernadette Feuerstein, Sprecherin des Selbstbestimmt-Leben Zentrums BIZEPS anläßlich der Premiere fest.
Der § 30 des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes verlangt für behinderte Menschen im Rollstuhl geeignete stufenlose Zugänge und Plätze für Veranstaltungsorte. Obwohl das Gesetz keine Ausnahme vorsieht und dieses von den Behörden bei privaten Veranstaltungen exekutiert wird, ließ sich der Verein Wiener Festwochen von der Magistratsabteilung 7 einen Persilschein in Form einer sogenannten Zumutbarkeitsprüfung ausstellen, die besagt, daß der Verein Wiener Festwochen für diese Theaterproduktion das Gesetz aus Kostengründen nicht befolgen muß.
Wie kann es überhaupt zu einer solchen Rechtsprechung kommen? Getreu dem Motto „Wien ist anders“ geht das so: Man nehme eine Präsidentin der Wiener Festwochen die gleichzeitig auch die Chefin der MA 7 ist und schon ist alles möglich.
„Die Vorgangsweise der genehmigenden Behörden ist skandalös“ sagt Feuerstein zu dieser neuerlichen behindertenfeindlichen Vorgangsweise der Stadt Wien. Dieser bewußte Akt der Diskriminierung behinderter Menschen reiht sich würdig in die lange Liste von Wiener Kulturstätten, insbesondere auch der Kinos, die für behinderte Menschen nicht zugänglich sind, ein.
BIZEPS bezeichnet diese Situation als einen „Verstoß gegen das Recht auf freie Zugänglichkeit von Kultur- und Veranstaltungsstätten“ und kündigt weitere scharfe Proteste der Betroffenen an. Als völlig unverständlich muß schlußendlich die Haltung der Kulturstadträtin Pasterk angesehen werden, die noch vor einigen Monaten gegenüber VertreterInnen von BIZEPS ihre Bereitschaft zu einer Befriedigung der Situation signalisiert hat. Nimmt es da noch Wunder, wenn die behinderten Menschen in Wien zwar nicht von „Seltsamer Unruhe“ sondern von „Begreiflicher Unruhe“ erfaßt sind?