In der Ausgabe Dezember 1998 von BIZEPS-INFO haben wir ausführlich über die Änderungen im Bundespflegegeldgesetz (BPGG) berichtet.
Die Neuerungen zum Wiener Landespflegegeldgesetz entsprechen naturgemäß denen des BPGG. Wir würden darüber nicht berichten, wenn es nicht einen positiven Aspekt gäbe.
Für Kinder vor dem vollendeten dritten Lebensjahr gab es bisher keinen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Das gesamte Gesetz beruht aber auf dem Prinzip des Rechtsanspruches und der Einkommensunabhängigkeit.
Als 1993 das Gesetz eingeführt wurde, gab es in Wien für diese Kleinkinder kein Pflegegeld (im Gegensatz zu Salzburg, wo dies schon seit 1993 als Recht verankert ist).
Wir haben immer wieder auf diesen Systemfehler hingewiesen und gefordert, daß behinderte Kinder – unabhängig vom Alter – Pflegegeld beziehen können. Seit April 1996 gab es in Wien zumindest eine Ermessensregelung, bei der aber die Eltern die Bedürftigkeit nachweisen mußten.
Diese Regelung wurde von uns mehrfach kritisiert und wir starteten Initiativen, damit Eltern – unabhängig vom Alter ihrer behinderten Kinder – gleich behandelt werden. Doch SPÖ und ÖVP lehnten dies noch im Sozialausschuß vom 14. Jänner 1998 ab.
In Beantwortung einer Anfrage der grünen Abgeordneten Jutta Sander hat jedoch die zuständige Sozialstadträtin Grete Laska (SPÖ) geschrieben: „Eine Abweisung mangels Erfüllung der ´sozialen Komponente´ ist nie erfolgt.“
Dies fand nun Niederschlag in der Novelle. Einerseits wurde erkannt, daß „im Sinn des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen des Artikel 7“ in der Bundesverfassung eine „Ungleichbehandlung von pflegebedürftigen Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres“ zu beseitigen sei.
Andererseits sei das „Verfahren zur Gewährung der Nachsicht zur Vermeidung sozialer Härte äußerst aufwendig und kostenintensiv“ gewesen. Anträge wurden „so gut wie nie abgewiesen“.
Rückwirkend ab 1. Jänner 1999 gibt es nun für ALLE behinderten Kinder einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld.