Die Stadt Wien startet den zweiten Teil ihres umfassenden Sanierungsprogramms für Vereinssportanlagen. Barrierefreie Neubauten, energieeffiziente Technologien und moderne Infrastruktur sollen den Sport für alle zugänglich und attraktiv gestalten. Der Wiener Behindertensportverband begrüßt diese Maßnahmen nachdrücklich.
Das vor vier Jahren präsentierte Sportstättenentwicklungskonzept „Sport.Wien.2030“ beinhaltet sowohl Neubauprojekte als auch Sanierungsmaßnahmen.
Ein prominentes Beispiel für die Neubauvorhaben ist die Sport Arena Wien, über die BIZEPS umfassend berichtete.
Vereinssportanlagen-Sanierungsprogramms
Nähere Informationen zum Start des zweiten Abschnitts des Wiener Vereinssportanlagen-Sanierungsprogramms wurden in einer Aussendung der Stadt Wien am 28. Oktober 2024 veröffentlicht.
Das Programm mit einem Budgetrahmen von rund 55 Millionen Euro zielt darauf ab, 20 weitere Sportanlagen in Wien umfassend zu modernisieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die Schaffung moderner, energieeffizienter Infrastrukturen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem den Neubau zeitgemäßer Funktionsgebäude, die Steigerung der Energieeffizienz und die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten der Anlagen.
In enger Zusammenarbeit mit lokalen Sportvereinen setzt die Stadt Wien dieses Programm um. Es ist ein zentraler Bestandteil der langfristigen Strategie, den Vereinssport in der Stadt nachhaltig zu stärken und noch attraktiver zu gestalten.
Barrierefreiheit spielt auch im Sport eine zentrale Rolle
Margit Straka, Präsidentin des Wiener Behindertensportverbandes, hebt die Wichtigkeit von zugänglichen Sportanlagen hervor:
Ich begrüße es sehr, dass Barrierefreiheit im Fokus der Sanierungsmaßnahmen steht.
Die geplanten Maßnahmen setzen ein starkes Signal für Inklusion.
Wien zeigt damit, dass Sport auch für Menschen mit Behinderungen eine zentrale Rolle spielt.
Wie sieht es mit der Barrierefreiheit aus?
BIZEPS wandte sich mit einer Anfrage an die Magistratsabteilung 51, Abteilung Sport Wien, um zu erfahren, welche konkreten Schritte zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Sportanlagen vorgesehen sind.
Florian Rußmann, Referatsleiter für Öffentlichkeitsarbeit der MA 51, gab am 4. November 2024 gegenüber BIZEPS folgende Einblicke in die geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung:
Alle Neubauten von Funktionsgebäuden auf den ausgewählten Sportanlagen werden barrierefrei ausgeführt. Es wird die OIB-RL 4 2017 eingehalten.
Dies bedeutet die Einhaltung der nötigen Anfahrbereiche für barrierefreie Türen und die nutzbare Breite von Durchgangslichten von Türen von zumindest 80 cm.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann es wie beim Kinkplatz im 14. Bezirk zu Abweichungen beim Neubau kommen. Das Gebäude am Kinkplatz wird Erd- und Obergeschoß beinhalten. Die barrierefreie Erschließung von EG und OG ist hier über öffentliches Gut gegeben.
Da die Anwesenheit von Rollstuhlfahrer*innen sowohl im EG als auch im OG angenommen werden kann, ist in beiden Bereichen je ein barrierefreies WC vorgesehen.