Wien: Parkometergesetz

Für stark gehbehinderte Personen gelten künftig auch im Wr. Parkometergesetz dieselben Rechte wie in der 20. Novelle zur Straßenverkehrsordnung.

Wiener Landesgesetzblatt
BIZEPS

Für sie gibt es eine Erleichterung: hat bisher ein/e AutofahrerIn z. B. einen behinderten Menschen in dessen (gekennzeichneten) Behindertenfahrzeug etwa zum Arzt gebracht, so durfte der Mensch bisher nur so lange das Auto gebührenfrei in der Kurzparkzone abstellen, wie der behinderte Mitfahrer für das Ein- bzw. Aussteigen und das Mitnehmen oder Verstauen seiner Gehbehelfe benötigte.

Nun kann der/die nichtbehinderte Lenker/in, der einen behinderten Menschen im Behindertenauto etwa zum Arzt bringt, dieses entsprechend gekennzeichnete Behindertenfahrzeug während der gesamten Dauer kostenfrei in der Kurzparkzone parken (so wie der Behinderte, der sein Fahrzeug selbst lenkte, es schon bisher durfte).

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