Wien: Persönliche Assistenz – doch nicht bedroht

BIZEPS konnte im letzen Moment durch einen 5-Parteien-Abänderungsantrag verhindern, daß durch das Inkrafttreten des neuen Wiener Heimhilfegesetzes am 18. April 1997 die Persönliche Assistenz verboten wird.

Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz
Scharl, Magdalena

Als nächster Schritt muß die Finanzierung sowie eine gesetzliche Absicherung der Persönlichen Assistenz erfolgen.

Auf Drängen des Dachverbandes der Wiener Pflege- und Sozialdienste wurde der Beruf der Heimhilfe nun genau definiert und stark reglementiert. Es geht bei diesem Gesetz um eine „Imageverbesserung“ der immerhin 3.300 HeimhelferInnen erklärt Abgeordnete Neck-Schaukowitsch (SPÖ).

Nur mehr von Heimhilfeorganisationen geschulte und bei diesen angestellte Personen dürfen Heimhilfe verrichten. Ausgenommen sind natürlich Hilfen im Familienbereich bzw. Freundeskreis und – das konnten wir noch erreichen – Persönliche Assistenz. Nebenstehend der von uns initiierte und einstimmig beschlossene Antrag. „Die Persönliche Assistenz, wie sie bei den Behinderten vielfach praktiziert wird und die auch unbedingt notwendig ist, war von vornherein nie gedacht unter dieses Gesetz fallen zu lassen.“ begründet Landtagspräsidentin Hampel-Fuchs (ÖVP) die Zustimmung.

Persönliche Assistenz

Diese Ausnahme der Persönlichen Assistenz in diesem Gesetz ist deshalb wichtig, weil von den AssistenznehmerInnen angeleitet, Zeit, Ort und Ablauf von ihnen bestimmt und die Assistenzleistenden von ihnen ausgesucht werden. Dies wäre dann nicht mehr möglich gewesen und Persönliche Assistenz wäre verboten worden. Grundsätzlich gegen das Gesetz sprach sich Abgeordnete Bolena (LIF) aus und bemängelte „gerade in der Woche eines überaus erfolgreichen Frauenvolksbegehrens ein Gesetz zu beschließen, das eine klare Rollenzuteilung durch die weibliche Berufsbezeichnung fixiert anstatt aufzubrechen, ist mehr als unsensibel“.

Ähnlich die Klubobfrau der Liberalen, Hecht: „Mir schwant nämlich absolut Böses. Es ist, fürchte ich, kein Zufall, daß in den erläuternden Bemerkungen von Pflegegeld die Rede ist. Jetzt beschließen wir ein Gesetz, das ein Berufsbild definiert, zu dem erstaunlicherweise ein sehr restriktiver Zugang festgeschrieben wird, und im nächsten Schritt wird dann das Pflegegeld auf Leistungen beschränkt, die durch berufsrechtlich befugte Personen ausgeführt werden.“

Mit dieser Ausnahmebestimmung wurde erstmals in Wien der Begriff Persönliche Assistenz in ein Gesetz aufgenommen. Außerdem konnte verhindert werden, daß bestehende Projekte gefährdet werden.

Wie geht es weiter?

Die Forderung von BIZEPS lautet daher: Für die Zukunft muß es auch für Wien eine legistische Regelung sowie eine gesicherte Finanzierung der Persönlichen Assistenz geben. Behinderte „wollen sich eben selbst aussuchen, wer ihnen beim Duschen hilft, oder beim Anziehen, oder auf dem WC, oder sie begleitet, oder vieles andere mehr. Das wollen die Leute einfach selbst bestimmen“ resümiert die grüne Abgeordnete Sander.

Einstimmig am 18. April 1997 beschlossener Abänderungsantrag zum Wiener Heimhilfegesetz der Landtagsabgeordenten Neck-Schaukowitsch (SPÖ), Kowarik (FPÖ), Hahn (ÖVP), Kunz (GRÜNE), Bolena (LIF): „(2) Betreuung und Hilfe im Familienverband oder im Freundes- und Nachbarschaftsbereich sowie Persönliche Assistenz, auch wenn diese entgeltlich erfolgen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.“

Begründung: Um jeden Zweifel auszuschließen, werden auch persönliche Hilfestellungen, die unter dem Begriff Persönliche Assistenz subsumiert werden können, ausdrücklich vom Geltungsbereich dieses Gesetzes, das sich auf den umfassenden Beruf der Heimhilfe bezieht, ausgenommen. Es handelt sich dabei um Hilfe und Unterstützung von behinderten und pflegebedürftigen Menschen, die diesen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich