Wien: Pläne zur verkehrsberuhigten Innenstadt und die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen

Am 17. Juni 2020 stellten Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (GRÜNE) und Bezirksvorsteher Markus Figl (ÖVP) das neue Verkehrskonzept für den 1. Bezirk vor. Ziel: Weniger Autos in der Wiener Innenstadt

Viele Auto in einer Straße
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Fahrverbot innerhalb des Wiener Rings - eine der Ausnahmen: Personen mit Behindertenausweis
ORF

Das Vorhaben soll, wenn es nach den Plänen der Vizebürgermeisterin geht, noch vor der Wien-Wahl im Oktober 2020 umgesetzt werden. Ziel sei eine Verkehrsreduktion um bis zu 30 %. 

Bezirksvorsteher Markus Figl betont: „Wir haben uns auf einen Weg geeinigt. Es wird ein Gesamtverkehrskonzept geben.“ Im Vorfeld hatte es einigen Widerstand gegeben. Dementsprechend sind einige Ausnahmen geplant, wie auch ORF-„Wien heute“ berichtete.

Was ist für Menschen mit Behinderungen vorgesehen?

In der Pressekonferenz war unter anderem von Ausnahmen für Personen mit Parkausweis gemäß § 29b StVO die Rede. Vizebürgermeisterin Birgit Hebein dazu: „Wir wollen niemanden übersehen. Selbstverständlich werden Menschen mit Behinderungen ihr Auto nutzen können.“ Es sei auch klar, „dass wir Menschen mit Behinderungen selbstverständlich nicht das Leben erschweren.“

Ausnahmen sind ebenso für Einsatzfahrzeuge und Pflegedienste geplant. Aber wie sieht es mit Fahrtendiensten aus? BIZEPS fragte nach:

Niki Kunrath, Sprecher für Menschen mit Behinderung (Die Grünen Wien), teilt BIZEPS mit: „Es wird selbstverständlich darauf zu achten sein, dass Menschen mit Behinderung ebenso von Fahrtendiensten in und von der Inneren Stadt gebracht und abgeholt werden können, wie dies ja auch selbstverständlich bei Besitzer*innen von entsprechenden StVO 29b-Ausweisen ausdrücklich formuliert wurde.“

Details werden noch geklärt

Auch die Mediensprecherin von Vizebürgermeisterin Hebein, Theresa Vonach, teilt auf BIZEPS-Anfrage zur weiteren Vorgangsweise und die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen mit: „Es gibt noch ein Verfahren. In diesem Verfahren werden verschiedenste Details geklärt.“ Sie betont abschließend: „Es wird dafür Sorge getragen, dass solche Ausnahmen nicht übersehen werden.“

Ob das Vorhaben umsetzbar ist, werden die nächsten Wochen zeigen.

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5 Kommentare

  • Man muss nicht überall hineinfahren, denken wir doch einmal an die Umwelt. Es wundert mich nicht, dass Bizeps nicht für die Umwelt einsteht, wer im Rollstuhl sitzt kann für nichts (ein)stehen.

    • Ich als Rollstuhlfahrer bin auch dafür, für die Umwelt einzustehen. Für den Gleichbehandlungsgrundsatz schlage ich vor, wenn Schwerbehinderung und Rollstuhlnutzung kein Ausnahmekriterium sind, um in die Stadt ein und aus zu fahren, gibt es auch für niemand anderen einen Grund, ein- und ausfahren zu müssen. Damit meine ich Polizei, Rettung, Handwerker, Taxis usw. usw…Damit alle für die Umwelt einstehen.

    • Ich gratulieren Ihnen, HerrLupus, dass sie offenbar gut zu Fuß sind und auf diesen „Luxus“ eines StVO 29b-Ausweises nicht angewiesen sind. Ich bin es nicht und möchte vielleicht auch einmal in die Innenstadt, kann aber keine langen Wege zurücklegen (auch mit Rolli nicht). Dafür fliege ich ganz sicher weniger wie viele andere – nämlich gar nicht und leiste z.B. so meinen Beitrag für die Umwelt. Bitte seien sie daher bei Ihren Äußerungen etwas umsichtiger und weniger sarkastisch. Natürlich muss es eine Ausnahme für Menschen mit StVO 29b-Ausweise geben im Rahmen der Beruhigung vom PKW-Verkehr in der Innenstadt.

    • Polizei, Rettung, Handwerker, Taxis usw. dienen der Allgemeinheit, Privat-PKWs nicht.
      Sie können auch mit dem Taxi fahren.

    • Natürlich habe ich auch einen StVO 29b-Ausweis, ich nehme aber Rücksicht auf die Umwelt.