Wien: Wahlrecht bleibt weiter verfassungswidrig

Das Parlament hat ähnliche Bestimmungen der Nationalratswahlordnung im Rahmen des Demokratiepaketes als verfassungswidrig erkannt und daher entfernt.

Wiener Landesgesetzblatt
BIZEPS

Ende 1998 (!) berichteten wir, daß die zuständige Stadträtin Mag. Renate Brauner (SPÖ) die Wr. Gemeindewahlordnung nicht novelliert, obwohl darin bekanntermaßen Bestimmungen enthalten sind, die der Verfassung (Artikel 7 bzw. Artikel 26) widersprechen.

Konkret geht es hierbei u. a. um den Entzug des Wahlrechts von PatientInnen in Heil- und Pflegeanstalten.

Das Parlament hat ähnliche Bestimmungen der Nationalratswahlordnung im Rahmen des Demokratiepaketes als verfassungswidrig erkannt und daher entfernt. Doch Wien ist bekanntlich anders.

Stadträtin Brauner schrieb in diesem Zusammenhang im Jänner 1999: „Selbstverständlich bin auch ich im Rahmen meiner Zuständigkeiten in hohem Maße daran interessiert, ‚Hindernisse‘ aus dem Weg zu räumen.“ Obwohl Wien eine Arbeitsgruppe zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen eingerichtet hat, gibt es keine Anzeichen dafür, daß Verfassungswidrigkeiten auch tatsächlich beseitigt werden sollen.

Da es die Stadträtin Brauner auch nicht mehr der Mühe wert findet, diesbezügliche Briefe zu beantworten, werden die Betroffenen andere Maßnahmen setzen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.