Wien: Wahlrecht

Wir berichteten, daß die zuständige Stadträtin Mag. Renate Brauner (SPÖ) Anträge zur chancengleichen Ausübung des Wahlrechts für sehbehinderte und blinde Menschen ignoriert.

Renate Brauner
Spiola, Petra

Die Stadträtin hat dies in einem Brief an uns verneint und meint dazu: „Ich habe die zuständige MA 62 beauftragt, schon bei der kommenden Europawahl dafür Sorge zu tragen, daß keine Zweifel darüber aufkommen, daß die selbständige und geheime Ausübung des Wahlrechts für diesen Personenkreis sichergestellt wird.“

Dies ist laut Demokratiepaket dem Land Wien seit 1. Jänner 1999 gesetzlich vorgeschrieben und daher keine wirkliche Leistung. Säumig ist Wien aber bei der anstehenden Novelle der Wiener Gemeindewahlordnung, die noch immer Diskriminierungen gegenüber behinderten Menschen enthält.

Wir haben diese Passagen Stadträtin Brauner übersandt und hoffen auf Ihre Initiative, da sie „in hohem Maße daran interessiert ist, Hindernisse aus dem Weg zu räumen“. Wir werden über Fortschritte in einer der nächsten Ausgaben gerne berichten.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich