Wien: Wie behindertengerecht ist moderne Architektur?

Das giraffenartige "Wahrzeichen" der Wiener Landstraßer Hauptstraße, eine Uhr, montiert auf einem schräg vom Gehsteig aufsteigenden, über die Fahrbahn ragenden Arm, stellt durch sein Fundament ein Hindernis dar.

Hindernis für blinde Menschen
Ertl, Ing. Günther

In direkter Linie zwischen einer Autobushaltestelle und einem Fußgängerübergang über eine Seitengasse steht dieses moderne Bauwerk mehr oder minder im Weg. Für sehbehinderte und blinde Menschen ist es äußerst schwierig, zu entscheiden, wo sie durch- oder vorbeigehen können, ohne sich anzuschlagen.

Die Überlegung, Gehbereiche möglichst hindernisfrei zu halten, ist bei der Entscheidung der Aufstellung dieses „Wahrzeichens“ an diesem Ort absolut nicht beachtet worden.

Vorplatzes des Bezirkspolizeikommissariates Ottakring: Für sehbehinderte und blinde Personen ist die Benützung des Vorplatzes des Bezirkspolizeikommissariates Ottakring problematisch. Die Gestaltung ist allerdings optisch gut gelungen.

Im Bodenbelag aus Gussasphalt sind Streifen aus Kleinsteinpflaster eingelassen, die einen sehr hohen Tastkontrast zum umgebenden Material aufweisen. Die Streifen aus Kleinsteinpflaster können von sehbehinderten und blinden Menschen mit dem Blindenstock irrtümlicherweise als Leitstreifen erkannt werden, was in diesem Fall unangenehme Folgen haben könnte.

Mehrere der „Leitstreifen“ führen zu Säulen und ein „Leitstreifen“ verläuft zu einer auskragenden Betonmauer. Dieses Hindernis kann mit dem Blindenstock unterlaufen werden, da die „Leitlinie“ unter das Hindernis hineinführt.

Sinnvollerweise sollten Leitstreifen gemäß ÖNORM V 2102 nach dem bewährten Muster der Wiener U-Bahn verlegt werden um Verwechslungsgefahr auszuschließen. Auskragende Hindernisse sind entsprechend der ÖNORM B 1600 durch Bügel oder Rahmen mit einer Querstange max. 20 cm über Grund, als Tasthindernis für den Blindenstock, bis zum Boden abzusichern.

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