MA 11 wirbt für homosexuelle Pflegeeltern

Wien wirbt homosexuelle Paare als Pflegeeltern

Die Ankündigung der Gemeinde Wien, auch homosexuelle Paare als Pflegeeltern zu werden, hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen.

Neben SPÖ und Grünen hat sich auch die ÖVP dafür ausgesprochen. „Wenn die Alternative das Waisenheim ist, dann bin ich dafür, dass jede Art von Lebensgemeinschaft oder Alleinerziehende besser sind“ wird die Sozialsprecherin der ÖVP Wien, Ingrid Korosec, zitiert. Nur die FPÖ spricht sich dezidiert dagegen aus.

Eigentlich sollte diese Vorgangsweise eine Selbstverständlichkeit sein. Rechtlich ließe sich ein Ausschluss homosexueller Pflegeeltern auch nicht begründen, wie ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen zeigt.

Im Gegensatz zur Adoption, die gemäß § 179 ABGB nur von einer Person bzw durch zwei verheiratete Personen erfolgen darf, sieht § 186 ABGB vor, dass Pflegeeltern Personen sind, „die die Pflege und Erziehung des Kindes ganz oder teilweise besorgen und zu denen eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern nahe kommende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll.“

Entscheidendes Kriterium bei der Auswahl von Pflegeeltern (wie auch von Adoptiveltern) ist aufgrund internationalen Rechts in erster Linie das Wohlergehen des Kindes. Dieses ist wohl mit einem oder zwei verlässlichen erwachsenen Personen jedenfalls besser gewährleistet als in einem Heim.

Das Argument der FPÖ, dass Kindererziehung, Kindesbetreuung und Adoption heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben müssen, geht dagegen auf die Interessen der Kinder gar nicht ein, sondern will bloß die „Zerschlagung gewachsener gesellschaftlicher Strukturen“ abwenden. Rechtlich ist das allerdings völlig unbeachtlich.

Mit anderen Worten: Schon nach dem gegenwärtigen Recht ist es nicht möglich, homosexuelle Paare als Pflegeeltern auszuschließen. Die Adoption ist dagegen nach wie vor verheirateten Paaren vorbehalten. Wie diese Bestimmung mit dem Kinderwohl begründet werden kann ist allerdings nicht ersichtlich. Für diese Diskriminierung bieten sich zwei Lösungsmöglichkeiten an: Entweder die Möglichkeit zur Ehe (oder einer anderen Konstruktion mit denselben Rechtsfolgen) oder die Ermöglichung der Adoption auch für unverheiratete Paare.

Zur Pflegekampagne der Gemeinde Wien.

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