Wiener Antidiskriminierungsgesetz wird überarbeitet

BIZEPS begrüßt den Entwurf und hat seine Stellungnahme verschickt

BIZEPS
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Der am 19. April bekanntgewordene und am 4. Mai 2010 vom Wiener Magistrat ausgesandte Entwurf zu einer Novelle des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes berücksichtigt erstmalig Menschen mit Behinderungen und enthält auch noch andere interessante Punkte.

Nachdem es die für diesen Bereich zuständigen Stadträtinnen Sonja Wehsely und Sandra Frauenberger (seit Jänner 2007) jahrelang zu verhindern wussten, dass Menschen mit Behinderungen in das Gesetz aufgenommen wurden, kam nun – wenige Monate vor den Wiener Gemeinderatswahlen – die Kehrtwendung: Der Gesetzesentwurf schließt die Gruppe der behinderten Menschen nicht länger aus.

In seiner Stellungnahme regte BIZEPS u.a. die Ersetzung des Begriffes „Behinderte“ durch den Begriff „Menschen mit Behinderung“, eine ausreichende Dotierung der geplanten Schlichtungsstelle und des Monitoringausschusses sowie deren Weisungsfreiheit und die Koppelung von Förderungen an einen Etappenplan bezüglich der Barrierefreiheit an, wobei die vorgesehene Frist zu seiner Erstellung keinesfalls länger sein darf als die beim Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes.

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