Nach Kritik wurde der Fahrplan zur Beschlussfassung geändert. Weitere Gespräche sollen Ende Jänner 2010 stattfinden - ein konkreter Text bzw. ein Termin der Beschlussfassung ist aus heutiger Sicht noch nicht sehbar. Ein Kommentar.
Im Sommer 2009 wurde von Stadträtin Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) überraschend ein fertiger Entwurf eines Chancengleichheitsgesetzes vorgestellt. Die Stadträtin kündigte an, dass der Gesetzesentwurf noch im Jahr 2009 beschlossen wird. Doch es kam dann alles anders. Derzeit ist das gesamte Vorhaben in Schwebe und wird höchstwahrscheinlich im Jahr 2010 zu einem Abschluss geführt.
Rückblick
Der Empörung über die Vorgangsweise – die Stadt entwickelte den Gesetzesentwurf unter Ausschluss der betroffenen Menschen – und auch teilweise über die Inhalte der Vorlage – führten zu umfangreichen Diskussionen.
Eine eigens dafür eingerichtete Arbeitsgruppe tagte mehrfach und besprach ausführlich den Veränderungsbedarf; manches wurde auch berücksichtigt. Danach wurde das vorläufige Ergebnis unter den Betroffenenorganisationen abgestimmt.
Die „Interessenvertretung der behinderten Menschen in Wien“ hatte am 6. Oktober ausführlich über eine Position zum Wiener Chancengleichheitsgesetz beraten. Beschluss: Die IV enthält sich der Zustimmung und fordert weitere Verhandlungen.
Diese Verhandlungen werden Anfang des Jahres 2010 zu führen sein. Die Stadträtin verzichtete daraufhin auf eine überstürzte Beschlussfassung und zeigte sich gesprächsbereit.
Chancengleicheitsgesetze – öfters ein Problem
Als erstes Bundesland hatte Oberösterreich Ärger mit einem Chancengleichheitsgesetz. Wie viele dieser Vorhaben, sollte es eine moderne Behindertenpolitik festschreiben, doch der Zündstoff lag in der Begleitverordnung, die betroffene Menschen massiv diskriminiert (beispielsweise durch eine Einkommensanrechnung)
Aber auch in Kärnten gingen die Wogen beim Thema Chancengleichheitsgesetz hoch. Zuerst gab es eine Begutachtung, dann passierte ein Jahr lang nichts und plötzlich wurde im Herbst ein Gesetz mit gravierenden Änderungen beschlossen. Der gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitete Entwurf wurde geändert und diese somit hintergangen.
Noch dreistere Pläne gibt es in Tirol. Wie kürzlich bekannt wurde, lehnte der Tiroler Landtag die aktive Einbeziehung behinderter Menschen bei der Erarbeitung eines Tiroler Chancengleichheitsgesetzes ab. Doch hier ist das letzte Wort sicherlich noch nicht gesprochen, hört man seitens der Betroffenen.
Und Wien? Nach den versöhnlichen Zeichen der Wiener Sozialstadträtin bleibt zu hoffen, dass der Spruch „Wien ist anders“ in diesem Fall stimmt und ein akzeptables Gesetz beschossen wird. Man wird sehen.