Wiener Dienstrecht wird geändert

Aus Anlass der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien wird das Wiener Dienstrecht novelliert. Für Lesben und Schwule gibt es Verbesserungen.

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Die Richtlinie zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (RL 2004/113/EG) und die Richtlinie zur Anerkennung von (EU-) Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) müssen ins österreichische Recht umgesetzt werden.

Positiv ist vor allem die ausdrückliche Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Partnerschaften beim Zugang zur Pflegefreistellung.

Die vorliegende Novelle könnte auch eine – in praktisch allen österreichischen Beamtendienstrechten bestehende – Diskriminierung beseitigen. Voraussetzung zur BeamtInneneigenschaften ist neben der fachlichen Eignung die volle Handlungsfähigkeit. Bedienstete, die nicht im hoheitlichen Bereich arbeiten, also keine Bescheide ausstellen etc, können durchaus ihren Arbeitsbereich gut ausfüllen, aber trotzdem „nicht die volle Handlungsfähigkeit“ besitzen (denen teilweise oder für alle Angelegenheiten ein Sachwalter/eine Sachwalterin bestellt wurde).

Weiters sollte der Gesetzgeber den vielen MigrantInnen, die außerhalb der EU berufliche Qualifikationen erworben haben, eine erleichterte Anerkennung ihrer Ausbildungen anbieten. In den letzten Jahren gab es bereits intensive Arbeiten an diesem Thema – in Wien zum Beispiel im Rahmen des Projektes Ampel. Nun wäre es an der Zeit, diese Überlegungen auch in das Dienstrecht einfließen zu lassen.

Die gesamte Stellungnahme des Klagsverbands finden Sie hier.

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