Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2020 – Stimmabgabe für Menschen mit Behinderungen

Am 11. Oktober 2020 finden die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt. Nur rund 57 % der bestehenden Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Vom Ziel, 100 % der Wahllokale barrierefrei anzubieten, ist Wien sehr weit entfernt.

Gemeinsam mit der ÖAR haben wir von BIZEPS nunmehr eine Lösung erarbeitet, welche, nach dem derzeitigen Stand, ein Maximum an barrierefreien Wahlmöglichkeiten für Menschen im Rollstuhl gewährleistet. Bis zum Oktober 2010, dem geplanten Zeitpunkt der Gemeinderatswahlen, wird die Gemeinde Wien versuchen, alle barrierefrei zugänglichen Wahllokale mit einer Rollstuhl-Wahlzelle auszustatten. Dies betrifft mehr als 300 Wahlzellen in ganz Wien. ({Siehe Artikel http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=11127})
ÖAR/Grundner

In Wien werden nur rund 850 von 1494 Wahllokalen barrierefrei zugänglich sein. Das heißt, dass diese Wahllokale zusätzlich mit einer Rollstuhl-Wahlzelle ausgestattet sind.

Eine Rollstuhl-Wahlzelle ist breiter als eine normale Wahlzelle und verfügt über eine für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer unterfahrbare Schreibfläche.

Rund zwei Wochen vor der Wahl erhält man die sogenannte Amtliche Wahlinformation. Dort findet man Informationen und Hinweise über die barrierefreie Zugänglichkeit von Wahllokalen.

Was bedeutet barrierefrei zugänglich?

  • Die Eingänge zum Wahllokal sind stufenlos erreichbar,
    • oder es gibt Rampen, die nicht steiler als zehn Prozent sind,
    • oder es gibt einen Treppen- beziehungsweise Plattformlift.
  • Die Türen zum Wahllokal sind leicht zu öffnen.
  • Türschwellen sind nicht höher als 3 Zentimeter.
  • Die Türen zum Wahllokal sind mindestens 80 Zentimeter breit.
  • Bei geschlossenen Türen ist eine Bewegungsfläche von 150 Zentimeter Durchmesser für das Öffnen der Türen vorhanden.

Wird ein Aufzug zum Erreichen des Wahllokals benötigt,

  • ist die Aufzugskabine mindestens 110 Zentimeter breit und 140 Zentimeter lang,
  • sind die Bedienelemente in Greifhöhe angeordnet,
  • sind die Bedienelemente ertastbar.

Andere Möglichkeiten zur Stimmabgabe

Wenn man am 11. Oktober 2020 aus irgendeinem Grund nicht in einem Wahllokal wählen kann, so gibt es die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte oder per Briefwahl die Stimme abzugeben. Hierbei muss man beachten, dass die für die Briefwahl benötigte Wahlkarte bis spätestens 11. Oktober 2020 bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde ankommen muss, (entweder per Post, per Botin oder Boten oder persönlich).

Die Wahlkarte muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamts beantragt werden. Mit einer Wahlkarte ist es möglich, zum Beispiel in einem leichter zu erreichenden barrierefrei zugänglichen Wahlkartenwahllokal in ganz Österreich zu wählen. Per Briefwahl kann die Stimme im In- oder Ausland abgegeben werden.

Wenn man bettlägerig ist, gibt es auch die Möglichkeit, von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden. Diese besucht Sie dann am Wahltag, den 11. Oktober 2020 zwischen 8:00 und 17:00 Uhr. Bei dem Besuch wird Rücksicht auf die Privatsphäre genommen. Auch werden selbstverständlich gültige Corona-Virus Schutzmaßnahmen eingehalten.

Ein Besuch durch die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag oder auch noch danach im zuständigen Wahlreferat beantragt werden.

Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler

Blinden und sehbehinderten Personen ist es erlaubt, ihren Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitzunehmen.

In jedem Wahllokal stehen Stimmzettel-Schablonen als Ausfüllhilfen zur Verfügung. Auf diesen Stimmzettel-Schablonen sind die Kurzbezeichnungen der kandidierenden Parteien erhaben und zusätzlich in Brailleschrift gedruckt.

Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen wollen, können Sie die Stimmzettel-Schablone bei der Wiener Wahlbehörde anfordern (Magistratsabteilung 62, 1082 Wien, Lerchenfelder Straße 4, Telefon +43 1 4000-89404, E-Mail: wahl@ma62.wien.gv.at).

Weitere Informationen zu den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Wien.

 

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Ein Kommentar

  • Bei uns in Deutschland gibt es so etwas wie „Die Wahlhandlung ist öffentlich.“ (als Beispiel aus dem Bundeswahlgesetz, dort § 31 Öffentlichkeit der Wahlhandlung). In nicht barrierefreien Wahllokalen wird Menschen im Rollstuhl ein Jedermann-Recht genommen, das eben nicht nur im eigenen Wahllokal genutzt werden braucht. Wie selbstverständlich sind trotzdem nicht alle Wahllokale barrierefrei, denn eine solche Kontrolle durch Behinderte, wie kommen die denn auf die schräge Idee?! Immerhin, wählen dürfen nach den letzten Gesetzesänderung mehr Behinderte als vor Jahren.

    Nein, Briefwahl ist kein Ersatz für barrierefreie Wahllokale. Laßt Euch das nicht einreden.