Wiener Kassenvertrag nicht bewilligt

Droht ein vertragsloser Zustand?

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WGKK

Die Ablehnung des Wiener Kassenvertrages durch den Verwaltungsrat im Hauptverband der Sozialversicherungsträger am 31. März 2004 überraschte alle. Vertreter der Wirtschaftskammer brachten einen von allen vorgelagerten Gremien genehmigten Vertrag zu Fall.

Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) kündigte am 30. September 2003 mit Jahresende 2003 die laufenden Verträge mit der Wiener Ärztekammer. Ziel war es Verbesserungen in den Gesamtvertrag aufzunehmen.

Die Verhandlungen um den Vertrag waren schwierig. Doch am 14. Dezember 2003 wurde eine Einigung erzielt.

Die nunmehrige Ablehnung des Wiener Kassenvertrages könnte einen vertragslosen Zustand bewirken. Patientinnen und Patienten müssten dann die ärztliche Behandlung direkt beim Arzt bezahlen und sich auf Wartezeiten bis zur Rückerstattung einstellen. Weiters würden sie nur bestenfalls 80 Prozent rückerstattet bekommen.

Ein Detail des nun nicht bewilligten Vertrages war besonders wichtig für behinderte Menschen: Es wurde darin vereinbart, dass in 5 Jahren 12 % der Praxen barrierefrei sein sollen.

Ob der Wiener Kassenvertrages doch noch in Kraft treten wird oder ob ein vertragsloser Zustand droht ist derzeit nicht abschätzbar.

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