Wiener Landtag: Chancengleichheitsgesetz

Bericht der Rathhauskorrespondenz

Wiener Gemeinderat und Landtag - Sitzungssaal
PID / Markus Wache

LAbg. Mag. Gerald Ebinger (FPÖ) lobte den wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

LAbg. Claudia Smolik (Grüne) kritisierte, dass es in den Erläuterungen des Gesetzes nach wie vor den Begriff „Normalisieren“ gebe. Auch fürchte sie Probleme mit den Richtlinien. Das Anspruchssende mit dem 65. Lebensjahr sei ihr unverständlich.

LAbg. Karin Praniess-Kastner (ÖVP) begrüßte das neue Regelwerk, vermisste aber die Einbindung der Interessensvertretungen. Dies sei eine Missachtung der UNO-Menschenrechtskommission. In drei Anträgen verlangte sie die Einbindung der Interessensvertretungen vor Ausarbeitung neuer Richtlinien, einen Rechtsanspruch für die Förderleistungen 7-17 sowie die Streichung des Vermögensnachweises.

LAbg. Karin Praniess-Kastner (ÖVP) bezeichnete die moderne zeitgemäße Formulierung des Gesetzestextes als positiv, den nicht mit vollem Einsatz vollzogenen Paradigmenwechsel und die fehlende Entschlossenheit seitens der Landesregierung kritisierte sie jedoch. Sie brachte zwei Beschlussanträge ein. Einerseits zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Tagesstruktur und vollbetreutes Wohnen für behinderte Menschen nach Vollendung des 65. Lebensjahres sowie zum Erwerb von Versicherungszeiten für behinderte Menschen in Beschäftigungstherapie.

LAbg. Gabriele Mörk (SPÖ) erklärte, dass das Wiener Behindertengesetz auf das Jahr 1966 zurück gehe. Chancengleichheit und Selbstbestimmung seien jene Prämissen, worauf der neue Gesetzesentwurf aufgebaut sei. Chancengleichheit treffe als Querschnittsmaterie alle Bereiche der Stadt. Diskriminierende Begriffe wurden aus dem Gesetz entfernt, es sei klar und verständlich für alle formuliert. Ein wesentliches Ziel sei die Umsetzung des Normalisierungsprinzips, sagte Mörk. Das Fördersystem des Fonds Soziales Wien ermögliche zugeschnittene Leistungen mit erweitertem Leistungskatalog.

In ihrem Schlusswort unterstrich StR Mag. Sonja Wehsely (SPÖ), dass das Gesetz die Umsetzung eines Paradigmenwechsels in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung sei. Im Sinne des miteinander Arbeitens bezeichnete sie die Vorgehensweise der Entstehung des Gesetzes als absolut richtig. Sowohl die Fachabteilung als auch die Interessensvertretung sei in einem gemeinsamen Prozess in die Verhandlungen eingebunden gewesen. Das Ergebnis sei wichtig, da das Wiener Behindertengesetz aus den 60er Jahren stamme und Rahmenbedingungen nicht mehr abgedeckt werden konnten. Es liege ein fortschrittliches und weitblickendes Gesetz vor, mit soviel Normalität aber auch soviel Spezialität wie möglich.

Abstimmung

Die drei eingebrachten Abänderungsanträge betreffend Streichung des Vermögensnachweises, Sicherstellung des Anhörungsrechtes der Interessenvertretung behinderter Menschen sowie die Sicherstellung des Rechtsanspruches auf sämtliche Forderungen behinderter Menschen blieben mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und Grünen in der Minderheit und wurden damit abgelehnt. Die Beschlussanträge betreffend Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Tagesstruktur und vollbetreutes Wohnen für behinderte Menschen nach Vollendung des 65. Lebensjahres sowie den Erwerb von Versicherungszeiten für behinderte Menschen in Beschäftigungstherapie wurden ebenfalls abgelehnt.

Die Gesetzesvorlage wurde in erster und zweiter Lesung mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ mehrstimmig beschlossen.

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