Wiener Gemeinderat und Landtag - Sitzungssaal

Wiener Landtag: SPÖ beantragt Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25

Die Wiener SPÖ bringt heute, am 23. November 2006, im Wiener Landtag einen Initiativantrag auf Senkung der Klassenschülerhöchstzahl an Volks- und Hauptschulen sowie Polytechnischen Schulen ein.

„Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl von 30 auf 25 wird seit längerer Zeit diskutiert. Es ist pädagogisch unbestritten, dass kleinere Klassen den Unterricht erleichtern und den Lernertrag optimal sichern“, betont SPÖ-Bildungssprecher Heinz Vettermann.

„Kleinere Schülerzahlen in den Klassen können für die tägliche Arbeit der LehrerInnen viele Vorteile bringen. Ein Eingehen auf die Bedürfnisse der Kinder sowie intensivere Betreuung einzelner ist besser möglich. Der tägliche Ablauf kann noch harmonischer gestaltet werden. Insgesamt wäre eine bundeseinheitliche Regelung der Klassenschülerhöchstzahlen wünschenswert!“

Ungeachtet der in den schulrechtlichen Bestimmungen geregelten Klassenschülerhöchstzahlen sei der Stadtschulrat für Wien schon immer bestrebt gewesen, die Klassenschülermittelwerte so niedrig als möglich zu halten. „So betrug im Schuljahr 2005/06 etwa die durchschnittliche Klassengröße in Volksschule 23,9 SchülerInnen pro Klasse und in Hauptschulen 25,1 SchülerInnen pro Klasse“, betont Vettermann.

Der heute im Wiener Landtag eingebrachte Initiativantrag betrifft „das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerheime im Lande Wien“. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

„Die Zahl der Schüler in einer Volksschulklasse – ausgenommen die Vorschulklasse – darf 25 nicht übersteigen und zehn nicht unterschreiten; hievon kann aus besonderen Gründen (z.B zur Erhaltung von Schulstandorten oder der höheren Schulorganisation) abgewichen werden.“

„Im Fall des gemeinsamen Unterrichtes von nicht behinderten Kindern und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vermindert sich die Klassenschülerhöchstzahl für jedes leistungsbehinderte oder lernschwache Kind um eins und für jedes Kind mit anderer Behinderungsform um zwei. Dabei soll eine Klassenschülerzahl von 21 nicht überschritten werden.“

„Die Zahl der Schüler in einer Hauptschulklasse darf 25 nicht übersteigen und soll 20 nicht unterschreiten; ein Abweichen hievon kann aus besonderen Gründen (zB zur Erhaltung von Schulstandorten) bewilligt werden.“

„Die Zahl der Schüler in einer Klasse der Polytechnischen Schule darf 25 nicht übersteigen und soll 20 nicht unterschreiten; ein Abweichen hievon kann aus besonderen Gründen (zB zur Erhaltung von Schulstandorten) bewilligt werden.“

„Die zur Tagesbetreuung angemeldeten Schüler an ganztägigen Schulformen sind, ausgenommen an Sonderschulen, in Gruppen von mindestens 15 und höchstens 25 zusammenzufassen.“

Der Beschluss des neuen Gesetzes ist für die nächste Sitzung des Wiener Landtages vorgesehen.

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