Wiener Linien testen erste selbstfahrende Elektrobusse ohne Rampe

Wie sollen umfangreiche Tests ablaufen, ohne zu erproben, wie der Transport von Menschen in Rollstühlen oder Kinderwägen funktioniert?

Wiener Linien testen den ersten autonomen e-Bus von Navya
Manfred Helmer

Bereits 2017 berichtete BIZEPS über den Plan der Wiener Linien, selbstfahrende Busse einzusetzen und stellte unterschiedliche Angebote vor.

Nun ist es so weit und die Wiener Linien gaben den Start eines Tests in der Wiener Seestadt bekannt. Die als barrierefrei angekündigten selbstfahrenden E-Busse werden nun allerdings ohne Rampe getestet. Wieso?

Seit Kurzem wird auf Twitter diskutiert, dass der selbstfahrende Bus überhaupt keine Rampe hätte.

Die Wiener Linien beziehen dazu Stellung und verlautbaren: „Er hat eine Rampe. In Österreich dürfen aber derzeit keine Fahrgäste in Kinderwägen oder Rollstühlen mit selbstfahrenden Fahrzeugen transportiert werden. Deshalb haben wir sie abmontiert.

Weiters wird dies damit begründet, dass Personen während des Testzeitraumes ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Sitzplätzen und nicht gewerblich befördert werden dürfen.

Rampe bei Test ausgeschlossen?

DI Günter Steinbauer, Geschäftsführer der Wiener Linien, fasst zusammen: „… und natürlich steht Sicherheit dabei für uns alle an oberster Stelle.“

Wie sollen umfangreiche Tests ablaufen, ohne zu erproben, wie der Transport von Menschen in Rollstühlen oder Kinderwägen funktioniert? Ohne in der Testphase jemals die notwendige Rampe zu testen?

Wiener Linien testen den ersten autonomen e-Bus von Navya
PID/Votava

Verordnung verbietet Rollstuhlplätze?

Wie soll mit dieser Verordnung sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Testphase die Busse auch wirklich barrierefrei sind? Gerade für die Zukunft ist es besonders wichtig, dass Barrierefreiheit bei der Erforschung und Entwicklung von Anfang an mitbedacht wird. Andernfalls kommen nur halbherzige Lösungen zustande, mit denen niemand zufrieden sein kann.

Weiß Verkehrsminister Ing. Norbert Hofer, der immerhin selbst eine Person mit Behinderung ist, von diesem Unsinn?

Die gesamte Verordnung der Rechtsvorschrift für automatisiertes Fahren ist unter www.ris.bka.gv.at nachzulesen. Dort heißt es im § 7 u.a.:

Während des Testzeitraumes dürfen Personen ausschließlich auf den vorgesehenen Sitzplätzen und nicht gewerblich befördert werden.

Nachtrag

So sieht der Bus des Herstellers mit Rampe aus.

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2 Kommentare

  • Es geht um Fahrversuche um autom. Fahrsteuerung zu testen. Zweck ist wohl nicht die Eignung dieses Fahrzeugs für den allgem. Fahrgasteinsatz zu überprüfen, denn dafür ist dieses ganz offensichtlich auch nicht ausgelegt! Ist wohl eine andere Zielsetzung. Dieses Fahrzeug wird in der Form sicherlich niemals im Linienbetrieb fahren, es handelt sich um einen Versuchsträger.

    Wiener Linien führen Probebetrieb mit neuer FlexyTram durch, dabei dürfen überhaupt keine Fahrgäste mitfahren…. ist das auch eine Benachteiligung der Fahrgäste?

  • Der Hofer braucht eben keinen Rolli, der braucht nur einen Stock.