Wiener Mindestsicherungsgesetz wird geändert

Auf 20 Seiten wird festgehalten, wie das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert werden soll. Was ändert sich beim gleichzeitigen Bezug von Pflegegeld? Wie sieht es mit der Dauerleistung in Zukunft aus?

Wiener Rathaus
BIZEPS

Der Entwurf war vor einigen Wochen in Begutachtung und bringt umfangreiche Änderungen. Derzeit sieht es so aus, als ob diese Änderungen am 23. November 2017 beschlossen werden. Gelten könnte die Überarbeitung dann mit Jahresanfang 2018.

Wien verzichtet auf generelle Kürzungen, dies merkt man am vorliegenden Gesetzesentwurf deutlich. „Wir machen keine Politik am Rücken von Menschen, die in Armut leben“, so die Grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein in einer Aussendung.

Auch die Interessensvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderung (IVS Wien) hält fest: „Insbesondere die Tatsache, dass sich die Wiener Landesregierung gegen massive Kürzungen entschieden hat, wie sie in anderen Bundesländern leider auf der Tagesordnung stehen, verdient ausdrückliche Würdigung. In einem politischen Umfeld, in dem immer mehr Akteure auf populistische Rhetorik setzen und dabei einen sozialpolitischen Kahlschlag bewusst vorantreiben, ist das alles andere als selbstverständlich.“ (Gesamte Stellungnahme der IVS Wien)

Wird Pflegegeld angerechnet?

Mag. Franz Szalay (Leiter der Stabstelle Sozialer Support, Magistratsabteilung 40 – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) informierte die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung kürzlich über die geplanten Änderungen bei der Mindestsicherung in Wien und wann Pflegegeld nicht angerechnet wird:

Pflegegeld nach bundesrechtlichen Vorschriften und andere pflegebezogene Geldleistungen, auch bei Dritten, denen diese Geldleistungen als Entgelt für deren Pflegetätigkeit zufließen, sofern die Pflegetätigkeit aufgrund von Beistands- und Fürsorgepflichten und nicht zu Erwerbszwecken erfolgt.

Wenn Pflege im Rahmen der Fürsorge- oder Beistandspflicht erfolgt, sind Pflegegeld und sonstige pflegebezogene Geldleistungen von der Anrechnung ausgenommen, unabhängig davon, ob diese Leistungen für die pflegende Person Einkommensersatzfunktion haben.

Dauerleistung

Die Dauerleistung für dauernd erwerbsunfähige Menschen bleibt grundsätzlich gleich. Einzig folgende Änderung ist geplant:

In Anpassung an die Regelungen des ASVG betreffend die Invaliditätspension, werden zukünftig keine Dauerleistungen für unter 53-jährige (Jahrgang 1964) bei befristeter Arbeitsunfähigkeit zuerkannt werden, bei gleichzeitiger Implementierung eines Casemanagements.

 

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

5 Kommentare

  • Dass bei der Dauerleistung nichts geändert wird stimmt nur de jure, aber bei weitem nicht de facto. Denn es wird SYSTEMATISCH versucht so ziemlich allen DauerleistungsbezieherInnen diese wegzunehmen indem die MA40 diese statt zur Sigmund Freud Universität zur PVA zur Begutachtung schickt, wo diese nun auf einmal als „arbeitsfähig“ geschrieben werden! Es handelt sich dabei aber nicht um Anträge um Reha-Geld bzw. IP, wogegen dann beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt werden kann, sondern um eine ganz „normale“ amtsärztliche Untersuchung die dann im Zuge einer Beschwerde gegen den Bescheid bekämpft werden kann. In einem ersten Fall hatten wir schon erfolg, weil nicht einmal ein ärztliches Gutachten dem Betroffenen vorgelegt wurde, sondern nur aufgrund einer aus einem einzigen Satz bestehenden Stellungnahme des Chefarztes des PVA die Dauerleistung weggenommen wurde. Nun muss die MA40 nachzahlen was sie vorenthalten hatte. Urteil werden wir noch heute online stellen …

    Wo bleibt da der Sturm der Entrüstung

  • Die Sonderzahlung für befristete arbeitsunfahige ist stattdessen „Case Management“ weg. Sie können nicht „Case Management“ essen, wenn Ihre Krankheit jahrelang andauert.

    Zitat von wiener mindestsicherung gesetz (vorgeschlagen)

    https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/pdf/2017009.pdf

    1.1.1 Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung:

    – Änderungen Dauerleistungen:
    o Wegfall der Dauerleistung für Personen mit befristeter Arbeitsunfähigkeit; dafür Schaffung eines Case Management-Angebots analog zum Rehageld (bestehende Bescheide bleiben unangetastet)

  • Eine bewährte Tatsache, „Case Management“ kostet mehr! Es gibt keine Einsparungen!

    http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2017/berichte/teilberichte/bund/Bund_2017_33/Presseinfo_Invaliditaet.pdf

  • Sie sind für 4,7 Mio. verkauft worden. Euro.

    Zitat von wiener mindestsicherung gesetz (vorgeschlagen)

    „Einsparungen in Höhe von ca. 4,7 Mio. Euro. “

    https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/pdf/2017009.pdf

    „Veränderung Mindeststandards (§ 8 WMG) und Einführung von Case Management (14a WMG)
    Die neue Ausgestaltung der Mindeststandards, die ebenfalls darauf abzielt, die Erwerbsbeteiligung von
    jungen und befristet arbeitsunfähigen WMS-BezieherInnen zu erhöhen, führt unter Berücksichtigung der
    Kosten für die Einführung eines Case Managements zu Einsparungen in Höhe von ca. 4,7 Mio. Euro. In
    diesem Betrag ist auch die Aliquotierung der ersten Sonderzahlung berücksichtigt.“

  • Die tödliche Wahrheit auf dem Rücken der Schwerkranken und Behinderten Menchen, die in Armut leben Politik machen folgt!

    Lesen Sie das tatsächlich vorgeschlagene Gesetz und zitieren Sie nicht die ROT-GRÜN-WIENER SCHMÄH Pressemeldungen BITTE!

    https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/pdf/2017009.pdf

    Für alle, die befristet arbeitsunfähige und jünger als 54 Jahre sind (nicht 53 (vom 1. Jänner 2014 mit 1. Jänner 2018 54 JAHRE ALT (1. Jänner 1964))), 1222 Euro GELD VERLIEREN! GELD VERLIEREN! Vielen Dank, dass Sie auf den Rücken der Schwerkranken und Behinderten Menschen, die in Armut leben Politik machen!

    Schäm dich!

    Und die Grüne Partei kann nicht herausfinden, warum sie die Wahl verloren haben. Die Leute verkaufen! Öffne deine Augen und dein Herz, Sozialsprecherin Birgit Hebein. Du tötest schwere kranke und behinderte Menschen, die unter 54 Jahre alt mit deiner neue Wiener Mindestsicherung Gesetz Politik!

    Zitiert nach dem neu vorgeschlagenen Wiener Mindestschutzgesetz.

    „Personen, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr vollendet haben und für die Dauer von mindestens einem halben Jahr arbeitsunfähig sind“

    1. Jänner 2014 mit 1. Jänner 2018 (1.1.1964) 54 JAHRE ALT !

    Ich kann es mir nicht länger leisten, mit dieser Veränderung zu leben (ich bin 53 Jahre alt) und vermisse nur ein paar Monate die Frist. Vielen Dank, dass Sie mich, meine Frau und meine 3 kinder-Obdachlosenfamilie gemacht haben. Das Warten auf ein Gemeindewohnung-Ticket beträgt ein Jahr!

    Bitte ergreifen Sie Maßnahmen und bekämpfen Sie diese Ungerechtigkeit auf dem Rücken der Schwerkranken und Behinderten Menchen, die in Armut leben!

    Franz Nemecek