Die Novellierung des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes ermöglicht die Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Form eines unabhängigen und weisungsfreien Kollegialorgans.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht in Art. 33 Abs. 2 vor, dass die Vertragsstaaten innerstaatliche Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung einrichten.
Neben dem Bundes-Monitoringausschuss, der bereits seit Jahren Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes überwacht, gibt es für den Kompetenzbereich der Bundeshauptstadt die Wiener Monitoringstelle.
Wiener Antidiskriminierungsgesetz novelliert
Am 23. Dezember 2014 wurde im Landesgesetzblatt 53/2014 die im Wiener Landtag einstimmig beschlossene Neuregelung der Wiener Monitoringstelle veröffentlicht.
Geregelt wird dabei u.a. die Zusammensetzung der Monitoringstelle, die Durchführung von Sitzungen, sowie die Beiziehung von sachkundigen Personen. Auch die Einbindung der Zivilgesellschaft wird festgeschrieben.
Konstituierende Sitzungen
Gestern fand die konstituierende Sitzung statt. Entsprechend des novellierten Wiener Antidiskriminierungsgesetzes wählten erstmals die Mitglieder der Wiener Monitoringstelle – ganz im Sinne eines unabhängigen Kollegialorgans gemäß Pariser Prinzipien – aus ihrer Mitte selbst den Vorsitz.
Bei dieser Wahl wurde einstimmig CBMF-Präsident Klaus Widl zum Vorsitzenden sowie der unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte Mag. Michael Fink zu seinem Stellvertreter gewählt. Ebenso wurden in der konstituierenden Sitzung die Schwerpunktthemen des Arbeitsprogramms für 2015 festgelegt.