Wiener Sozialstadträtin gegen Behinderten-Gleichstellungsgesetz

So, nun wissen wir es: Die Stadträtin will kein Gleichstellungsgesetz.

Sonja Wehsely
Peter Rigaud

Als Reaktion auf einen Antrag der Wiener ÖVP auf Schaffung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes meint Stadträtin Mag. Sonja Wehsely (SPÖ), eine Überprüfung von einschlägigen Gesetzen auf zeitgemäße Formulierungen und eine Novellierung des Wr. Behindertengesetzes würden ausreichen.

Am 28. Juni 2007 stellten die Abgeordneten der Wiener ÖVP an den Landeshauptmann sowie an die Stadträtin für Gesundheit und Soziales den Antrag, zur Vorbereitung eines Wiener Behinderten-Gleichstellungsgesetzes eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von ExpertInnen der Wiener Behindertenbewegung einzusetzen. Diese Arbeitsgruppe sollte möglichst rasch einen Entwurf erarbeiten, sodass dieser noch im Jahr 2008 dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Die Abgeordneten wiesen in ihrem Antrag darauf hin, dass es unzählige Landesmateriengesetze und Verwaltungsverfahren in Wien gibt, welche durch das mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretene Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nicht geregelt werden. Dies stellt eine eklatante Ungleichheit zwischen der Bundes- und Landesgesetzgebung dar. Daher müsse dringend ein Behindertengleichstellungsgesetz für das Land Wien geschaffen werden.

In ihrer Antwort vom 18. September 2007 teilte die Stadträtin mit, die MA 15 überprüfe ohnehin bereits das Wiener Behindertengesetz sowie andere Gesetze, die behinderte Menschen betreffen, auf „zeitgemäße Formulierungen“. Auch soll eine Anpassung des Gesetzes an die Bedürfnisse der Betroffenen angestrebt werden.

So, nun wissen wir es: Die Stadträtin will kein Gleichstellungsgesetz. Sie traut sich aber nicht, das zu sagen und daher möchte sie mit ihrer Antwort den Eindruck erwecken, es werde bereits ohnedies daran gearbeitet. Und überhaupt, wo kommen wir denn da hin, wenn Fachleute aus dem Kreis der Betroffenen maßgeblich mitarbeiten würden.

„Donn hät´ma jo boid Zuständ´ wia beim Bund!“

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0 Kommentare

  • Nicht nur Wien, sondern auch die Steiermark und auch die restlichen Bundesländer benötigen ein Landes-Behinderten-Gleichbehandlungsgesetz, denn in den meisten Landes-Gleichbehandlungsgesetzen wird Behinderung nur am Rande erwähnt!
    Beispiel: Für Bedienstete des Landes z. B. Steiermark oder z. B. Stadt Graz ist eine berufliche Gleichbehandlung nicht vorgesehen. Die Regelung des Bundes-Behinderten-Gleichbehandlungsgesetzes ist nur für Bundesbediensteten gültig – Wo also bleibt für Menschen mit Behinderung in den Ländern – die Gleichbehandlung? – Also es muss ein Landes-Behinderten_Gleichbehandlungsgesetz her!