Stadträtin Sonja Wehsely hat den Behindertenbereich stark vernachlässigt und bringt keine neuen Ideen. Besonders betroffen: die Bereiche "Persönliche Assistenz" und "Barrierefreiheit".

Es hat stark den Anschein, als hätte sie und die die Stadtregierung kein Interesse an Menschen mit Behinderungen. Wir haben seit Beginn der laufenden Legislaturperiode viele Anträge und Anfragen gestellt, um neue Impulse für die Behindertenpolitik zu geben und eine Modernisierung voranzutreiben. Die SPÖ hat diese Impulse im Gemeinderat in den meisten Fällen nicht angenommen und die Anträge mehrheitlich abgelehnt beziehungsweise nur lapidar beantwortet.
Lange gefordert spät erreicht: Persönliche Assistenz
Ein besonders anschauliches Beispiel für die Verhinderungs- und Verzögerungstaktik der Wiener SPÖ im Behindertenbereich ist das Konzept der Persönlichen Assistenz. Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung ein Selbstbestimmtes Leben, indem sie bestimmte Aufgaben an andere Personen übertragen.
Kritikpunkte am bisher vorliegenden Modell
Die PA am Arbeitsplatz für in Ausbildung befindliche Jugendliche wurde vom Bund gestrichen. Wien hat eine Übernahme der Leistungen bisher abgelehnt. Von dieser Seite dürfen die behinderten SchülerInnen also keine Hilfe erwarten.
Nicht nur, dass bei der neuen Regelung zur PA jeglicher Rechtsanspruch fehlt, finden auch nur Menschen mit körperlichen Behinderungen Berücksichtigung (Sinnesbehinderte Menschen und Personen mit Lernbehinderung zählen nicht dazu!). Bedenklich ist zudem die Tatsache, dass die Antwort auf die Frage nach der zuerkannten Höhe der so genannten Pflegegeldergänzungsleistung mehr oder weniger dem FSW überlassen bleibt.
Barrierefreiheit – In der ganzen Stadt umsetzen
Alle Menschen müssen das Recht haben, ihr Leben selbst zu gestalten. Zu diesem Zweck ist eine barrierefreie Gestaltung der Umwelt äußerst wichtig. Dabei geht es nicht etwa um ein freiwilliges Entgegenkommen seitens der Stadt Wien, sondern um ein verbrieftes Recht auf Basis des seit 2005 geltenden Bundes-Behinderten Gleichstellungsgesetzes. Das Gesetz legt fest, dass notwendige Maßnahmen zur Barrierefreiheit bis 2015 umgesetzt werden müssen.
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur die Umsetzung von Maßnahmen für Menschen mit Körperbehinderungen, sondern umfasst alle Arten von Behinderungen. Zusätzlich profitieren von Barrierefreiheit auch andere Bevölkerungsgruppen, wie z.B. Menschen mit Kleinkindern oder ältere Menschen.
Um Barrierefreiheit umzusetzen, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden:
- Barrierefreie Bauliche Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Gebäuden, Straßen (Kreuzungen, Fußgängerwege, …), Kultur- und Sozialeinrichtungen, Schulen und Kindergärten, Wohnhäusern, Geschäftgebäuden, …
- Barrierefreie Maßnahmen im öffentlichen Verkehr: entsprechend gestaltete Transport- und Informationssysteme
- „Easy Read“: Gestaltung von Informationen, Formularen, … in einfacher Sprache
Umbau Amtshäuser
Viele Amtshäuser in Wien sind bei weitem nicht barrierefrei und verhindern so die Mobilität von Menschen mit Behinderungen und deren Integration ins gesellschaftliche Leben. Demokratie bedeutet auch, dass öffentliche Sitzungen wie z.B. die Bezirksvertretungssitzung für alle barrierefrei zugänglich sind.
In etlichen Amtshäusern sind aber nicht nur die Bezirksvorstehungen angesiedelt, sondern auch Magistratsabteilungen der Stadt Wien, die von der Wiener Bevölkerung aufgesucht werden müssen. Die Dezentralisierungsbudgets der Bezirke verkraften entsprechende Finanzierungen nicht ohne Unterstützungen aus dem Zentralbudget. Umbauten in Amtshäusern werden nicht vorrangig in Angriff genommen oder nur halbherzig umgesetzt, da z.B. viele Bezirke durch massive Kosten für Schulsanierungen Prioritäten setzen müssen. Auch in Hinblick auf die demografische Entwicklung und dem resultierenden Benefit für alle muss aber Barrierefreiheit oberstes Ziel sein.
Fachstelle „Barrierefreies Planen und Bauen“ wieder einführen
Barrierefreies Planen und Bauen benötigt viel fachliches Knowhow. Ursprünglich war in der MA 12 eine Fachstelle für barrierefreies, behinderten- und generationengerechtes Planen angesiedelt, diese wurde jedoch im Jahre 2004 aufgelöst. Ein umfassendes und kompetentes Beratungsangebot in Hinblick auf Fördermöglichkeiten für Privatpersonen bei Wohnungsadaptionen einerseits als auch gesetzeskonformes Planen und Bauen für ArchitektInnen, PlanerInnen, Bauausführende, sowie damit befasste Magistratsbedienstete andererseits erleichtern den Weg zur lebenswerten und barrierefreien Stadt. Darum braucht Wien so eine Beratungstelle.
- Novellierung des Wiener Behindertengesetzes. Für den Anspruch auf Persönliche Assistenz muss eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Die Leistung Persönliche Assistenz muss als individueller Anspruch formuliert werden.
- Flächendeckende Umsetzung „Persönlichen Assistenz“ in ganz Wien und für alle Menschen mit Behinderung
- Ausdehnung des BezieherInnenkreises der Persönlichen Assistenz auf Menschen mit Sinnesbehinderungen
- Einrichtung einer Fachstelle für barrierefreies Planen und Bauen
- Finanzielle Unterstützung der Bezirke durch die Stadt Wien zum Zwecke des barrierefreien Umbaus von Amtshäusern (Sonderbudget)
- Ausbau des Blindenleitsystem akustisch (nicht nur taktil)
- Gestaltung von Informationen und Formularen der Stadt Wien in „Easy Read“
hrlgs neira zugasti,
29.02.2008, 22:42
Die sog. Pflegegeldergänzungsleistung muss unbedingt auch für Menschen mit Lernbehinderung möglich werden, sonst ist dies eine eklatante Diskriminierung. Diese Leistung ist für die Verwirklichung selbstbestimmter Lebensführung ein wichtiger Beitrag. Und selbstbestimmte Lebensführung mit so viel Unterstützung als nötig ist zunehmender und berechtigter Anspruch auch von Menschen mit Lernbehinderung