Am 8. Oktober 2020 hat die Stadt Wien ihren neuen Sportstättenentwicklungsplan präsentiert. Dieser trägt den Titel „Sport. Wien. 2030“ und hat den Ausbau sowie die Modernisierung der städtischen Sportanlagen zum Ziel.


Das neue Sportstättenentwicklungskonzept „Sport.Wien.2030“ umfasst Neubau- und Sanierungsprojekte.
Einer der Schwerpunkte im Zuge dessen ist, laut Magistratsabteilung 51 – Sport Wien, die Barrierefreiheit.
Unter dem Leitspruch: „Für alle erreichbar, für alle leistbar, für alle Wienerinnen und Wiener“, wurde in den vergangenen knapp zwei Jahren das nun veröffentlichte Konzept zur Sportstättenentwicklung erarbeitet.
Es stellt mit veranschlagten 150 Millionen Euro, laut Sportstadtrat Peter Hacker, den größten Investitionsauftrag seit Jahrzehnten im Bereich Sport dar.
In den Planungsprozess wurden die Wiener Sportverbände und ihre Vereine von Anfang an miteinbezogen. Darunter auch der Wiener Behindertensportverband, für den Barrierefreiheit einen wichtigen Aspekt darstellt.
Technische Zustandsanalyse
Um den Sanierungsbedarf der über 200 bestehenden Sportanlagen zu erheben, wurden diese 2019 auf ihren technischen Zustand überprüft. Die Analyse ergab, dass 70 Prozent des Bestandes Sanierungsmaßnahmen in unterschiedlicher Form bedürfen. Diese reichen von Renovierungen bis zu Generalsanierungen bzw. Erneuerungen.
„Der Sportstättenentwicklungsplan Sport.Wien.2030 soll die grundsätzlichen Positionierungen und daraus abgeleiteten Handlungsfelder für die kommenden Jahre darlegen“, erläutert Anatol Richter, Abteilungsleiter MA 51 – Sport Wien.
Schwerpunkt Barrierefreiheit
„Im Zuge der durchgeführten Zustandsanalyse der städtischen Sportanlagen wurde natürlich auch der Bereich der Barrierefreiheit einer genauen Überprüfung unterzogen. Die Barrierefreiheit von Sportanlagen ist einer der Schwerpunkte im Zuge der Neubau- und Sanierungsprojekte der städtischen Sportanlagen. Maßnahmen dazu werden bei den Projekten des Wiener Sportstättenentwicklungsplans selbstverständlich berücksichtigt“, erläutert Reinhard Krennhuber, Mediensprecher von Stadtrat Peter Hacker, auf BIZEPS-Anfrage.
Genauere Informationen zum derzeitigen Zustand der Barrierefreiheit und zu den geplanten Maßnahmen sollen, laut Krennhuber, in nächster Zeit veröffentlicht werden.
Joseph
28.10.2020, 08:09
Barrierefreiheitsmaßnahmen müssen über die baulichen Maßnahmen hinausgehen. So muss auch der Inklusion (als Teil der Barrierefreiheit) Aufmerksamkeit zukommen, sodass Vereine wie z.B. der TSV Jedlesee 1891 in der Tätigkeit eingeschränkt werden, wenn Menschen mit Behinderungen diskriminiert werden (siehe https://www.bizeps.or.at/schlichtungen/verwehrung-der-mitgliedschaft-in-turnverein/).
Die MA 51 muss die Gesamtverantwortung wahrnehmen und Sportstätten nur an Vereine vergeben, die Menschen mit Behinderungen nicht ausschließen.
Menschen mit Behinderungen nur in eigenen Behindertensportvereinen sportlich aktiv werden lassen ist kontraproduktiv, da so nur Separation umgesetzt wird und verkrustete Parallelstrukturen am Leben gehalten werden.