Wiener Wohnen erleichtert Einbau von Klimaanlagen im Gemeindebau

Wiener Wohnen erlaubt künftig unter bestimmten Voraussetzungen den Einbau von Klimaanlagen in Gemeindebauten. Bisher waren Klimageräte nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Pflegestufe 6.

Klimagerät im Gemeindebau von Wiener Wohnen
BIZEPS / ChatGPT

Künftig dürfen Mieter:innen Split-Klimageräte installieren lassen, wenn technische, bauliche und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Die Planung und Montage muss durch konzessionierte Firmen erfolgen. Zudem gelten Regeln zu Lärmschutz, Energieeffizienz und Brandschutz.

Wiens Wohnbau-Stadträtin Elke Hanel-Torsch spricht von einem Kurswechsel:

Sind die baulichen und technischen Voraussetzungen erfüllt, ist es ab sofort allen Gemeindebau-Mieter:innen erlaubt, ihre Wohnung mit einem Klimagerät zu kühlen.

Die Kosten für Anschaffung, Einbau, Strom und Wartung tragen die Mieter:innen selbst. Wiener Wohnen empfiehlt weiterhin Sonnenschutzmaßnahmen wie Rollläden oder Jalousien.

Auch die Volksanwaltschaft begrüßt die Änderung. Volksanwältin Gaby Schwarz erklärt:

Das ist ein großer Erfolg für alle Menschen, die im Sommer in ihren Gemeindewohnungen unter der Hitze leiden.

Die Stadt Wien setzt daneben weiter auf Begrünung, thermische Sanierungen und Beschattung gegen sommerliche Überhitzung.

Siehe: Wiener Wohnen zu Klimageräte im Gemeindebau

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