Die nächste Verhandlungsrunde der "UNO-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen" findet vom 16. Jänner bis 3. Februar 2006 in New York statt.
Wir beginnen heute eine Interviewserie mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der siebten Verhandlungsrunde einer „UNO-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen“ in New York.
Den Anfang macht Dr. Anthony Williams (ÖAR) aus Österreich und in den nächsten Tagen werden wir Stellungnahmen aus Deutschland, Niederlande und Serbien bringen um die Bandbreite der Meinungen aufzuzeigen.
BIZEPS-INFO: Welche konkreten Erwartungen haben Sie an diese Verhandlungsrunde? Welche Fortschritte könnte es geben?
Dr. Anthony Williams (ÖAR): Wir erwarten und erhoffen, dass die Endredaktion und Einigung auf die Inhalte in dieser Sitzungsperiode endgültig zum Abschluss kommt.
BIZEPS-INFO: Welcher Punkt ist Ihnen in dieser Verhandlungsrunde besonders wichtig? Was wollen Sie inhaltlich beitragen?
Anthony Williams: Grundsätzlich sind alle Punkte wichtig, da diese Konvention nur dann einen Sinn macht, wenn alle Bereiche abgedeckt sind und das Dokument nicht Stückwerk bleibt. Von besonderer Bedeutung sind für uns selbstverständlich jene Bereiche, die von uns als Inhalte eingebracht wurden, nämlich die Berücksichtigung integrativer Betriebe.
BIZEPS-INFO: Eine der Forderungen ist, dass in Zukunft Entwicklungsprogramme grundsätzlich auch immer für behinderte Menschen zugänglich sein müssen. Welchen Stellenwert geben Sie dieser Forderungen?
Anthony Williams: Genauso wie für uns auf nationaler Ebene wichtig ist, dass Entwicklungs- und Förderprogramme jeglicher Art auch die Einbindung behinderter Menschen berücksichtigen, gilt dies selbstverständlich auch für Entwicklungsprogramme. Dies insbesondere deshalb, weil gerade in Drittweltländern in der Vergangenheit und derzeit extreme diesbezügliche Defizite bestehen.
BIZEPS-INFO: Behinderte Frauen fordern vehement die durchgängige Berücksichtigung ihrer Forderungen in der Konvention. Was ist hier, Ihrer Meinung nach, in diesem Bereich notwendig?
Anthony Williams: Schon in den vergangenen Sitzungsperioden fanden intensive Diskussionen über die besondere Berücksichtigung von behinderten Frauen und Kindern statt; die diesbezügliche dezidierte Erwähnung dieser Personengruppe wurde schon bisher von uns unterstützt, wir werden dies auch weiterhin vertreten.
BIZEPS-INFO: „The International Lesbian and Gay Association“ sowie eine Reihe von nationalen Lesben- und Schwulenorganisationen weisen darauf hin, dass in Bezug auf die Mehrfachdiskriminierung die Aufzählung der „sexuellen Orientierung“ fehlt und fordern die Berücksichtigung im Konventionstext. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der Konvention auch die Menschenrechte von behinderten Lesben und Schwulen geschützt werden?
Anthony Williams: Der EU-Entwurf sieht die Berücksichtigung von den besonderen Bedürfnissen von Lesben und Schwulen in lit. m der Präambel vor, noch nicht jedoch im eigentlichen weiterführenden Konventionstext. Da wir auf europäischer Ebene für die ausreichende Berücksichtigung dieser Gruppen eintreten, tun wir dies ebenso auf der Ebene der UN-Konvention. Ob sich unsere und die EU-Vorstellungen allerdings durchsetzen lassen können, ist zur Zeit noch ungewiss.
BIZEPS-INFO: Wir danken für das Interview.