Justizminister Dr. Beatrix Karl (ÖVP) hält blinde Richter/innen für unmöglich. Das ORF-Magazin Hohes Haus berichtete ausführlich.
Die Behindertensprecherin der GRÜNEN, Mag. Helene Jarmer, wollte in einer schriftlichen Anfrage von der Justizministerin, Dr. Beatrix Karl, (ÖVP) wissen: „Ist es Ihrer Meinung nach durch das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz noch möglich, blinde Menschen von der Ausübung des Richteramts grundsätzlich auszunehmen?“
Hintergrund der Frage war eine Stellungnahme der Justizministerin aus dem Vorjahr gegenüber dem ORF, in der sie festhielt, dass blinde Menschen nicht das Richteramt ausüben können.
In der nun vorliegenden Anfragebeantwortung bekräftigt Justizministerin Dr. Beatrix Karl (ÖVP) ihren Standpunkt nochmals und begründet dies ausführlich.
Sendung Hohes Haus
„In Österreich hat es noch nie eine blinde Richterin oder einen blinden Richter gegeben. In einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an die Justizministerin spricht Bundesministerin Beatrix Karl, selbst Juristin, möglichen blinden Richtern die Fähigkeit für richterliche Tätigkeit einfach ab“, berichtet die ORF-Sendung Hohes Haus vom 19. Februar 2012.
„Willkommen in der behindertenfeindlichen Welt, die offenbar für die Frau Ministerin noch zeitgemäß ist“, beginnt der interessante ORF-Filmbeitrag, in dem man auch sieht, wie der blinde Richter Roland Hinz aus Hamburg seit 10 Jahren seine Arbeit gewissenhaft durchführt. In Deutschland gibt es bekanntlich eine Vielzahl von blinden Richterinnen und Richtern.
Ministerin Karl trotz Gesetzesänderung dagegen
Eigentlich ist mit dem Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz im Jahr 2006 klargestellt worden, dass „uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung“, nicht aber die „uneingeschränkte körperliche Eignung“ Voraussetzungen für das Richteramt sind. Die ÖVP-Justizministerin ignoriert diese Fakten aber beharrlich.
Aus den Erfahrungen aus Deutschland lernen
Die GRÜNE-Behindertensprecherin, Jarmer, verweist ebenfalls auf die Erfahrungen aus Deutschland und rät der Justizministerin, sich die Situation in Deutschland anzusehen, was diese auch vorhat.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein von BIZEPS-INFO geführtes Interview mit der damaligen Justizministerin, Dr. Maria Berger (SPÖ), in dem sich Berger – nach der Änderung durch das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz – klar für blinde Richterinnen und Richtern ausgesprochen hat.
Weitere Konsequenzen
Der ORF-Beitrag zeigt weiters den blinden Gerichtspraktikanten Helmut Müller (einer von aktuelle drei blinden Personen bei Gericht), der sich wahrscheinlich wegen des Widerstands und der Hürden den Weg zum Richteramt nicht antun wird.
Abschließend erfuhr man im Beitrag auch noch, dass blinde Juristinnen und Juristen in Österreich nicht Staatsanwälte werden können, denn diese müssen zumindest „einen Tag als Richter absolvieren“.