Aus Brüssel verlautet, dass der Europäische Rat die Absicht hat, die Konvention als Vertreter der Gemeinschaft zu unterschreiben, berichtet die Menschenrechtsexpertin Mag. Marianne Schulze gegenüber BIZEPS-INFO.
Die UN-Konvention „zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen“ enthält als Menschenrechtskonvention unter anderem auch Anti-Diskriminierungsbestimmungen.
„Da dies eine Gemeinschaftsmaterie´ ist, hat sich die EU ausbedungen, der Konvention beitreten zu können. Aus Brüssel verlautet, dass der Europäische Rat die Absicht hat, die Konvention als Vertreter der Gemeinschaft zu unterschreiben“, erläutert Schulze im Gespräch.
„Es wird vermutet“, so die Menschenrechtsexpertin, „dass die Kommission den Mitgliedstaaten den Beitritt zur Konvention – samt Ratifikation – nahe legen wird. Daher ist zu hoffen, dass die 25 EU Mitgliedsstaaten der Konvention innerhalb kurzer Zeit beitreten werden und diese ehestmöglich ratifizieren werden.“
Die UN-Konvention wird in Kürze von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und kann ab März 2007 mittels Unterschriften und Ratifikationen durch die Staaten in Kraft gesetzt werden.
Ein netter Mensch,
11.12.2006, 14:33
Was es bringt ist im Moment noch egal, da alles noch eine Weile dauern wird (vgl. Art. 43 und 45). Link zum Text: http://www.un.org/esa/socdev/enable/rights/ahcfinalrepe.doc (nur Englisch)
Manfred Srb,
08.12.2006, 16:57
Kann mir bitte jemand in ein oder zwei Sätzen sagen was die wesentlichsten Inhalte der Konvention sind und was sie mir als Betroffenen ganz konkret bringen könnte?