Wird die Europäische Union Barrierefreiheit im European Accessibility Act regeln?

Wie weit sind die Bemühungen zu einem Entwurf der Richtlinie zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen - "European Accessibility Act" (EAA) - vorangeschritten?

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Seit einigen Jahren bemühen sich viele in der Europäischen Union, einen Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit – manche sagen auch ein europäisches Barrierefreiheitsgesetz – zu schaffen.

Das European Disability Forum (EDF) macht sich seit Jahren für die Verabschiedung eines solchen Gesetzes stark. Die Gesetzesinitiative soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für mehr als 80 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU verbessern.

Was wurde bisher erreicht? Wie weit sind die Bemühungen zu einem Entwurf der Richtlinie zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen – „European Accessibility Act“ vorangeschritten?

Wann kommt der European Accessibility Act?

Um den aktuellen Stand zu erkunden, fragten wir bei Mag.a Gudrun Eigelsreiter MSc vom Österreichischen Behindertenrat (einem Mitglied des EDF) nach. Sie ist dort für „EU und internationale Angelegenheiten“ zuständig und stand uns für dieses ausführliche Interview zur Verfügung.

BIZEPS: Wo stehen wir im Kampf um den European Accessibility Act?

Gudrun Eigelsreiter: Der ursprüngliche Entwurf zum Rechtsakt für Barrierefreiheit deckte einen breiteren Geltungsbereich ab. Mittlerweile – vor allem durch den IMCO-Report zum EAA (IMCO = Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz) – wurde seine Reichweite jedoch erheblich eingeschränkt, da zu hohe Kosten und bürokratischer Aufwand befürchtet werden!

Auch Kleinstunternehmen/Mikrounternehmen (die Dienstleistungen und Produkte anbieten) sollen nicht von den Barrierefreiheitsanforderungen betroffen sein – wodurch seine Reichweite ebenfalls eingeschränkt wird.

BIZEPS: Wie lauten die geplanten nächsten Schritte?

Gudrun Eigelsreiter: Geplant war, bis Jahresende 2017 eine gemeinsame Ausrichtung des EAA zu erreichen. Es könnte aber auch noch länger dauern, da sich die Verhandlungen zum EAA doch recht intensiv gestalten. Es gab laufend neue Entwürfe (den ersten Entwurf zum EAA hat die EU-Kommission im Dezember 2015 vorgelegt).

Seit 1. Juli 2017 hat Estland den Vorsitz im EU-Rat inne und möchte bis Oktober keinen neuen Entwurf zum EAA vorlegen.

BIZEPS: Welche Position nimmt der Österreichische Behindertenrat zu dieser Entwicklung ein?

Gudrun Eigelsreiter: Da dieser Rechtsakt zur Barrierefreiheit Potential hätte, das Leben von Menschen mit Behinderung erheblich zu verbessern und die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe unterstützt, würden wir es begrüßen, wenn bei der Abstimmung über die Annahme des IMCO-Reports zum EAA am 14. September 2017 im EU-Parlament in seiner gegenwärtigen Form nicht zugestimmt wird. (Update 14. September: Es wurde aber zugestimmt.)

BIZEPS: Welche Inhalte wird der Accessibility Act haben, die Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen? Können Sie uns ein paar Beispiele geben? 

Gudrun Eigelsreiter: Der aktuellste EAA-Entwurf deckt folgende Produkte und Dienstleistungen ab:

Betroffene Produkte:

  1. E-Book-Lesegeräte
  2. Hardware- und Betriebssysteme für Universalrechner, die für die Nutzung durch Verbraucher bestimmt sind
  3. Verbraucherendgeräte für elektronische Kommunikationsdienste
  4. Verbraucherendgeräte für audiovisuelle Mediendienste 
  5. Folgende Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Zahlungsterminals, Ticketautomaten, Check-in-Automaten zum Einchecken für Personenverkehrsdienste und interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen

Betroffene Dienstleistungen:

  1. Elektronische Kommunikationsdienste (inkl. Notrufdienste)
  2. Dienstleistungen, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen (z.B. durch die Bereitstellung elektronischer Programmführer, die verständlich wahrnehmbar und bedienbar sind)
  3. Bankdienstleistungen für Verbraucher (inkl. barrierefreien Geldautomaten)
  4. E-Books und hierfür bestimmte Software
  5. E-commerce (elektronischer Handel, Geschäftsverkehr)
  6. Elemente von Personentransportleistungen mittels Bus, Bahn, Schiff und Flugzeug: barrierefreie Websites, auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen inkl. -Apps, -elektronische Tickets, -die Bereitstellung von Infos bezüglich des Transportdienstes (inkl. Reiseinformation in Echtzeit)

BIZEPS: Ist das Ihrer Einschätzung nach ausreichend?

Gudrun Eigelsreiter: Unserer Ansicht nach ist es untragbar, dass der bauliche Bereich im gegenwärtigen Entwurf gar nicht mehr vorkommt.

BIZEPS: Wir danken für das Interview.

EDF: Wir brauchen starke Rechte

„We need a strong Accessibility Act!“ heißt folgendes Video vom European Disability Forum zum European Accessibility Act. Siehe auch Aufruf.

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Ein Kommentar

  • „der bauliche bereich kommt gar nicht mehr vor …“ daher darf es keine zustimmung geben. die eu beweist ein weiteres mal, daß ihr zwar das wohlergehen der konzerne nicht aber die gleichberechtigung behinderter menschen wichtig ist. ich war seinerzeit für den beitritt und erhoffte mir fortschritte für die sache der behinderten menschen. ich habe mich geirrt. der europäische geist – eine schimäre, eine schande.