Schild mit der Aufschrift: Staatsanwaltschaft

Wird Gudenus nun endlich angeklagt?

Der ehemalige Bundesrat John Gudenus hat heuer schon für viel Wirbel gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Wien könnte nun endlich entscheiden, ob er wegen Wiederbetätigung angeklagt wird.

„Die Staatsanwaltschaft ist im Begriffe, das zu finalisieren“, erklärte Viktor Eggert, Leiter der Abteilung „Politische Delikte“ im Justizministerium, am Mittwochnachmittag auf Anfrage, berichtet der Kurier in seiner Online-Ausgabe.

Die Entscheidung werde nicht mehr lange auf sich warten lassen, da die Angelegenheit „ja nicht furchtbar kompliziert“ sei.

Gudenus hatte u.a. behauptet: „Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen.“ Diese Ansicht habe er auch im KZ-Mauthausen geäußert, berichtet die Wiener Stadtzeitung „Falter“.

Die Aussage von Gudenus ist dumm und falsch. Sie ist überdies eine Leugnung der Gaskammern und der Tötung behinderter und nichtbehinderter Menschen in Österreich. „In Hartheim wurden 1940/41 18.269 Menschen vergast“, schrieb schon vor Jahren der damalige Leiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes, Prof. Wolfgang Neugebauer in einem Beitrag für die BIZEPS-Broschüre „wertes unwertes Leben„.

Gudenus ist inzwischen nicht mehr Mitglied des Bundesrates.

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