Wirtschaft offen für Lehrlinge mit Behinderung, bleiben Berufsschultüren geschlossen?

Integration an Berufsschulen am 3. Juni Thema im Ministerrat

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Nichteingliederung behinderter Jugendlicher in der Berufsschule würde eine massive Diskriminierung und Schlechterstellung in der dualen Ausbildung bedeuten und dem Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung sowie der EU-Direktive über Chancengleichheit in Beruf und Beschäftigung widersprechen.

Daher fordern die TeilnehmerInnen der Tagung „Qual-I-tät und Integration“, Personen mit Ausbildungsverträgen für die Teilqualifizierung hinsichtlich der Berufsschulpflicht gleichzustellen sowie erforderliche Maßnahmen zu treffen, um schulische Integration für alle Zielgruppen zu gewährleisten. Das Aufzeigen pädagogischer Maßnahmen alleine ist nicht ausreichend, im Gesetz muss deren Zusicherung festgeschrieben sein. Frau Landesschulinspektorin Hofrätin Dr. Wührleitner übernahm in Linz stellvertretend für Frau BM Gehrer die diesbezügliche Petition.

Auf Initiative des BMWA soll im nächsten Ministerrat am 3. Juni ein Meilenstein der Gleichstellung in der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher gesetzt werden – die integrative Berufsausbildung. Sie ermöglicht behinderten Jugendlichen, entweder länger für einen Lehrabschluss zu brauchen oder mit Teilqualifizierungen abzuschließen.

Prof. Dr. Fragner von der Pädagogischen Akademie des Bundes in Linz hofft, dass dieser Meilenstein für die integrative Berufsausbildung nicht durch zu zögerliche und uneindeutige Formulierungen ausgehöhlt wird: „Konkret müssen Lehrlinge nicht nur hinsichtlich Freifahrt und Sozialversicherung gleichgestellt werden, sondern auch hinsichtlich Berufsschulpflicht.“

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