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Wirtschaftskammer fordert Pflegescheck

Viele arbeits- und sozialrechtliche Fragen sind trotz der Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung noch nicht geklärt, sagt der Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer, Martin Gleitsmann im ORF-Interview.

„Die Legalisierung der Pflegekräfte aus den EU-Nachbarstaaten ist zwar ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt“, berichtet in einem ORF-Interview Martin Gleitsmann. Viele Fragen seien noch nicht geklärt und er schlägt daher die Einführung einer Art Pflegescheck vor.

Mit einem Pflegescheck würden sowohl die Bezahlung durchgeführt, als auch pauschaliert Steuer-, und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, meint Gleitsmann im ORF. Er regte auch an, dass die Pflegekräfte aus den östlichen EU-Nachbarstaaten erfasst werden sollten. Auf diese Weise könne festgestellt werden, wie viele Pfleger künftig gebraucht werden.

Kopie des erfolglosen Dienstleistungsschecks

„Der heutige Vorschlag von Gleitsmann, einen Pflegescheck für ausländische Pfleger einzuführen, ist bestenfalls die Kopie des nicht gerade erfolgreichen Dienstleistungsschecks“, weist BZÖ-Sozialstaatssekretär Sigisbert Dolinschek das Ansinnen umgehend zurück und meint: „Die Betreuung und Pflege unserer Angehörigen muss leistbar und verfügbar sein. Über die Hintertür aber dabei eine Katastrophe am österreichischen Arbeitsmarkt auszulösen, ist verantwortungslos.“

FPÖ fordert Maßnahmenpaket für die Pflege

Auch aus der FPÖ kommt Widerstand. „Die Vertreter der Wirtschaftskammer in den Reihen der ÖVP haben bei der jüngsten Nationalratssitzung gegen ein Maßnahmenpaket für die Pflege gestimmt. Eine der wichtigsten Forderungen war dabei die Begründung eines Pensionsanspruchs für jene Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen. Hier muss angesetzt werden“, fordert FPÖ-Vizebundesparteiobmann Ing. Norbert Hofer.

„Was wir ebenfalls dringend benötigen“ – so Hofer weiter – „ist eine Erhöhung des Pflegegeldes. Wir fordern auch eine jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes, damit eine weitere schleichende Entwertung künftig verhindert werden kann. Auch dagegen haben SPÖ und ÖVP im Nationalrat gestimmt.“

Vorarlberger Wirtschaftskammer skeptisch

Doch der Widerstand kommt auch aus den eigenen Reihen der Wirtschaftskammer. Mit dem Pflegescheck erfasse man nur einen kleinen Teil der nun legalisierten ausländischen Pfleger, heißt es bei der Vorarlberger Wirtschaftskammer. Der Großteil der ausländischen Pflegehelfer – so die Einschätzung der Vorarlberger Wirtschaftskammer – sei ohnehin selbstständig. Das Problem der Steuern und Sozialabgaben stelle sich darum gar nicht.

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0 Kommentare

  • Ein Dienstleistungsscheck für Pflege ist ein interessanter Vorschlag, aber es geht vielleicht einfacher. Die bestehende Regelung ist zu kompliziert und fand daher kaum Anwendung, es müsste also noch weiter vereinfacht und entbürokratisiert werden. Um vor Allem bei 24h- Pflege- und Betreuung eine tatsächliche Legalisierung zu erreichen, kann diese nur in selbständiger Ausübung erfolgen. Es ist Illusion, eine „Rund um die Uhr“- Arbeit mit den bestehenden arbeitsrechtlichen Standards harmonisieren zu können.
    Nur in der Selbständigkeit, wo Dienstzeiten, Entgelte und Bedingungen der freien Vereinbarung unterliegen, kann diese Aufgabenstellung gelöst werden. Das sollten Politiker und Arbeitnehmervertreter endlich eingestehen, statt ständig einen Eiertanz um erst noch zu erfindende alternative Lösungen zu vollführen. Eine tatsächliche Legalisierung unselbständiger Arbeit für zeitintensive Betreuung wäre nur lösbar, wenn mehr als das fünf- bis zehnfache des Bisherigen für Pflege in die Hand genommen würde – was nicht geschehen wird! Solange nicht der informelle Bereich, mit angemessener „Entlohnung“ (inkl. pflegender Angehörigen), entsprechend anerkannt, ausgebaut und gefördert (somit auch reaktiviert) wird, gibt es keine Lösung des Pflegenotstandes.
    Die Selbständigkeit, im gehobenen Pflegedienst ist seit mehreren Jahren möglich (Freiberuflichkeit als DGKS u. DKKS), kommt jedoch wegen des österreichischen „Pflegemonopols“ nicht in Schwung. Die Ausweitung der Möglichkeit zur Freiberuflichkeit für Alten- und Behindertenbetreuer, ist zwar der richtige Weg, eine tragende Säule im österreichischen Pflegesystem kann die Selbständigkeit jedoch nur werden, wenn dies nicht weiterhin durch das Schützen der institutionalisierten (parteinahen) Pflegestrukturen verhindert wird. Die Möglichkeit zur Freiberuflichkeit muss auch auf Behinderten- Assistenz, Haushaltstätigkeiten, Hilfsverrichtungen, Begleitung und einfache Anwesenheitsdienste ausgeweitet werden.

  • Fortsetzung: Die Begehrlichkeiten an den Entgelten aus Sicht der Steuern und Sozialversicherung ist völlig unverständlich. Der familiäre Bereich ist ohnehin ausgenommen und bereits seit über 12 Jahren ist geregelt, dass ohne weiteren Nachweis 70% der Einnahmen (höchstens € 610,45) je Monat bei selbständiger Pflegetätigkeit durch „Fremde“ im Haushalt des Pflegebedürftigen als pauschale Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Wer meint, hier Abgaben lukrieren zu können, denkt „schildbürgerlich“, machen doch erst diese das ganze System unfinanzierbar. Die Idee einer abgabenfreien Transferleistung wie dies beim Pflegegeld im Umfeld Nahestehender geregelt ist und wohl auch im Rahmen der Verwandten-, Nachbarschafts- und Freundschaftshilfe üblicherweise so gehandhabt wird, ist auf den gesamten privaten Pflegebereich auszuweiten. Die Pflege im häuslichen Rahmen ist völlig aus jeglichem „Abgabendenken“ herausnehmen. Lediglich Unfall- und Haftpflichtversicherung ist wichtig und dies könnte im Rahmen eines Modells, ähnlich des DL-Schecks unbürokratisch geregelt werden. Geringfügigkeits- Freigrenzen, günstige Selbstversicherung etc. sind entsprechend anzupassen. Für solche, die trotz dieser 70% Absetzpauschale in die Steuer- und Sozialversicherungspflicht kämen, wären durch weitgehende Pauschalierungen diese Ausübung drastisch zu vereinfachen, wobei ein DL-Scheck ebenfalls vorteilhaft sein kann.
    Um hier nicht wieder (wie so oft beim Thema Pflege) Kraut mit Rüben zu verwechseln soll für dieses Scheckmodell jedoch eine eindeutigere Bezeichnung gewählt werden, um diesen nicht mit dem vom Sozialministerium favorisiertem „Pflegescheck“ (als Sachleistungsbezug) zu verwechseln – der „Pflege- und Betreuungs- Dienstleistungsscheck“ oder „Assistenz- Dienstleistungsscheck“ bräuchte einen neuen Namen. Vielleicht wäre auch das abgelaufene System der Steuermarken für diesen Zweck praktikabel – also z.B. Einführung von „helpies“, also „Hilfs-Marken“?

  • Es müsste doch mal jemand auf die Idee kommen, zwischen echter Pflege, Hilfsverrichtungen und Anwesenheitsdienst zu unterscheiden. Dann könnte man das Pflegegeld nach den Erfahrungen der Praxis neu einteilen. Viele brauchen beispielsweise keine Hilfe mehr beim Einheizen, aber die Zentralheizung ist teuer und erfordert einen Zuschuss.
    Aber wie soll ich das Problem lösen, wenn ich jeden Tag jemand brauche, der mir die Socken anzieht? normal finanziert mit 1/2 h Sozialsprengel a 10 € sind schon allein hier 150 €

  • Ich (Querschnittlähmung Pflegegeldstufe 4) bin für die sofortige Einführung des Pflegeschecks. Vorraussetzung ist: Die Kosten dürfen pro Stunde den Betrag von 3,95 € nicht übersteigen. Das ergibt die Division von 632,70 € monatl. Pflegegeldbezug mit 160 Stunden Pflegbedarf. Wird doch für den Herrn Gleitsmann der WKÖ kein Problem sein. mir Pflegekräfte um diesen Preis zur Verfügung zu stellen inklusive aller Abgaben. Oder doch nicht ??