Arbeitsversuch

Bewerbungsschreiben
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Der Weg in den ersten Arbeitsmarkt war für viele Menschen mit Behinderung bislang ein risikoreicher. Sie mussten sehr oft zwischen ihrer finanziellen Absicherung und der beruflichen Integration wählen. Vor allem Bezieherinnen und Bezieher von Dauersozialhilfe verloren ihren Anspruch sobald sie ein – meist ohnehin sehr geringes – Gehalt erhielten. Zwar konnten auch in den Vorjahren bei Arbeitsversuchen tlw. Vereinbarungen mit der MA 12 getroffen werden, diese hatten aber keine klare Grundlage.

Erfreulich daher das Ergebnis des „Arbeitskreises Rückversicherung“. Vertreterinnen und Vertreter des Landes Wien, des AMS Wien, der Pensionsversicherungsträger, der Finanzlandesdirektion WNB, der Initiative Arbeit und des Bundessozialamtes versuchten, die finanziellen Rahmenbedingungen für die berufliche Integration behinderter Menschen zu verbessern und Unterlagen über die Vorgehensweise im Falle eines Arbeitsversuches zu erstellen.

Nun ist es möglich, dass ein Mensch mit Behinderung im Rahmen eines – zeitlich nicht befristeten – Arbeitsversuchs Schritte in den ersten Arbeitsmarkt unternimmt, ohne seine – meist existenzsichernde – Dauersozialhilfe zu verlieren. Das Nettoeinkommen wird auf die Dauersozialhilfe angerechnet. Bei Scheitern eines Arbeitsversuchs kann wieder die Dauersozialhilfe in voller Höhe bezogen werden. D. h. berufliche Integration ist kein finanzieller Nachteil mehr.

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder ihrer Lebensumstände relativ wenige Stunden pro Woche arbeiten und zumeist ein sehr geringes Einkommen haben, profitieren besonders von der neuen Regelung. Alle relevanten Informationen und Unterlagen finden Sie unter folgendem Link: http://www.koordinationsstelle.at/informationen/ruckversicherung.html

Ihren Versuch unterstützt Integration Wien, Unterlagen erhalten Sie auch beim Sozialministeriumservice.

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