Ausweis § 29 b StVO

Fahrer mit Parkausweis § 29 b StVO
ARBÖ

 Seit 1. Jänner 2014 ist für die Ausstellung des Ausweises nach § 29b Abs. 1 StVO das Sozialministeriumservice zuständig. Interessante Broschüren zu dem Thema halten der ARBÖ und der ÖAMTC bereit. Eine Liste der allgemeinen Behindertenparkplätze in Wien bietet die Stadt Wien im Internet. Behinderte Menschen können in Wien einen Behindertenparkplatz bei der MA 46 beantragen.

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