Stand der Entwicklung
30. April 2012
Das Sozialministerium veröffentlicht die „Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts“.
9. Juli 2008
Im Parlament wird die Novelle des Bundesbehindertengesetzes (zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“) beschlossen. (BGBl. I Nr. 109/2008)
1. Mai 2008
Die Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes tritt in Kraft (BGBl. I Nr. 67/2008).
1. Jänner 2008
Die Änderung der Notariatsaktspflicht tritt in Kraft (BGBl. I Nr. 111/2007).
17. Dezember 2007
Im Parlament langt ein „Ministerialentwurf“ betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesbehindertengesetz geändert wird“ ein. Diese Novelle umfasst größtenteils die Schaffung eines Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Allerdings werden auch einige Punkte im Zusammenhang mit dem Behindertengleichstellungspaket vorgeschlagen, beispielsweise die Zusammensetzung des Bundesbehindertenbeirates oder die Korrekturen einiger Gesetzespassagen.
10. Dezember 2007
Im Parlament langt ein „Ministerialentwurf“ betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden“, ein.
5. Dezember 2007
Im Nationalrat wird das Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Berufsprüfungs-Anrechungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatsaktsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Außerstreitgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008) beschlossen.
Damit wird das Notariatsaktsgesetz novelliert und die behindertendiskriminierende – bislang unabdingbare – Notariatsaktspflicht für Urkunden über Rechtsgeschäfte sinnesbehinderter Menschen, beseitigt. (Diese Maßnahme war eigentlich schon im Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz geplant; wurde aber damals aufgrund massiven Widerstands nicht durchgeführt.)
9. Jänner 2007
Im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP steht u.a. „Monitoring, Evaluierung und Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes und der daraus resultierenden Bündelgesetze“. Weiters „Evaluierung der Effektivität der Umsetzung (Unterlassung/Beseitigung von Barrieren; Schlichtungsverfahren, Gerichtsverfahren; Gestaltung & Umsetzung der Etappenpläne, Verbandsklage)“ sowie „Rasche Umsetzung einer Art 15a B-VG-Vereinbarung zur Etablierung harmonisierter – barrierefreier Bauordnungen, sowie Einführung von Kriterien des anpassbaren Wohnbaus bei der Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln“.
25. Oktober 2006
Das Forum Gleichstellung übermittelt den Verhandlerinnen und Verhandlern von SPÖ und ÖVP Forderungen betreffend die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes.
24. Juni 2006
Das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz tritt in Kraft (BGBl. I Nr. 90/2006).
24. Mai 2006
Das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz wird im Nationalrat beschlossen.
16. Mai 2006
Das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz wurde in der 24. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales als Tagesordnungspunkt 4 behandelt.
10. April 2006
Das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz 1413 d.B. (XXII. GP) langt im Parlament ein und wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugeleitet.
6. April 2006
Der Ministerrat beschließt das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz; ohne Änderungen des Notariatsaktsgesetzes.
4. April 2006
Das Forum Gleichstellung bittet Justitzministerin Gastinger (BZÖ) die Herausnahme der geplanten Änderungen des Notariatsaktsgesetzes aus dem Entwurf eines Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes nicht zuzulassen. Es wird auch ein Gesetzesentwurf beigelegt, der aus einer Notariatsaktspflicht ein frei disponibles Notariatsaktsrecht machen würde.
25. Jänner 2006
Das Forum Gleichstellung nimmt zum Begutachtungsentwurf eines Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes Stellung.
1. Jänner 2006
Das Behindertengleichstellungspaket tritt in Kraft.
15. Dezember 2005
Das Bundeskanzleramt und das Sozialministerium schicken ein „Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das MTF-SHD-Gesetz, das Sanitätergesetz sowie das Notariatsaktsgesetz geändert werden“ in Begutachtung. Siehe: 364/ME (XXII. GP) Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz
Die Begutachtung läuft laut Begleitschreiben bis 31. Jänner 2006. Dieses Bündelgesetz soll 20 verschiedene Materiengesetze ändern. (Siehe auch Erläuterungen sowie Textgegenüberstellung)
1. September 2005
Die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache tritt in Kraft.
10. August 2005
Mit BGBl. I Nr. 82/2005 wird das Behindertengleichstellungspaket im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
9. August 2005
Mit BGBl. I Nr. 81/2005 wird die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in Art. 8 Abs. 3 B-VG im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
21. Juli 2005
Auf der Tagesordnung des Bundesrates (Tagesordnungspunkt 6 und 7) sind jene Beschlüsse, die der Nationalrat am 6. Juli 2005 gefasst hat. Auch der Bundesrat stimmt nun zu. Konkret beschließt der Bundesrat in diesen Fällen, dass er „keinen Einspruch“ gegen den Beschluss des Nationalrates erhebt. Damit sind diese Gesetze nun vom Nationalrat und Bundesrat beschlossen.
6. Juli 2005
Das Behindertengleichstellungsgesetz und die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache werden im Nationalrat beschlossen. Hier finden Sie den Text der Anerkennung der ÖGS sowie den Text des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Hier finden Sie die parlamentarische Geschichte
- des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes und
- der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache.
29. Juni 2005
Der Verfassungsausschuss beschließt das Behindertengleichstellungsgesetz. Es findet eine Expertenanhörung im Verfassungsausschuss statt. Alle Verbesserungsanträge der Betroffenen werden abgelehnt. Die Regierung bringt eigene Abänderungsanträge ein. Ebenfalls beschlossen wird – leicht verändert – die Anerkennung der Österreichischen Gebärdesprache (Ausschussbericht). Weiters werden folgende Entschließungsanträge beschlossen.
28. Juni 2005
Die Parteien einigen sich auf die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache. Es findet eine Sitzung des Unterausschusses des Verfassungsausschusses statt.
13. April 2005
Das Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ übergibt den Parlamentsklubs eine Reihe von Abänderungsanträgen zur Ministerratsvorlage vom 8. März 2005.
18. März 2005
Die Ausschusszuweisung für das geplante Behindertengleichstellungsgesetz wird geändert. Der Gesetzesentwurf war am 11. März 2005 dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen worden und ist nun doch dem Verfassungsausschuss zugeteilt.
11. März 2005
Das geplante Behindertengleichstellungsgeseetz langt als „836 d.B. (XXII. GP) Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG“ im Parlament ein und wird dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen.
09. März 2005
Die geplante Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache langt als „832 d.B. (XXII. GP) Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird“ im Parlament ein und wird dem Verfassungsausschuss zugewiesen.
08. März 2005
Überraschend wird im Ministerrat auch
beschlossen. Wichtig sind auch die Protokollanmerkungen.
17. Februar 2005
Und wieder wird ein neuer Entwurf (Erläuterungen) vorgestellt. Nun ist auch die Klagsmöglichkeit auf Unterlassung gestrichen worden.
15. Februar 2005
Es gibt einen neuen Entwurf (Erläuterungen), der wieder lange Übergangsfristen und eine höchst eigenartige Formulierung zur Verbandsklage enthält, die gar keine mehr ist.
21. Dezember 2004
Im Ministerrat kommt es wieder zu keinem Beschluss, weil der Gesetzesentwurf kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde.
14. Dezember 2004
Im Ministerrat sollte das Behindertengleichstellungsgesetz in der Fassung von 10. Dezember beschlossen werden, wird aber nochmals verschoben.
10. Dezember 2004
Der Text für ein Behindertengleichstellungsgesetzes wird – wie eigentlich schon das gesamte Jahr 2004 – wiederum verschlechtert. Der für den Ministerrat vorliegende Entwurf (Erläuterungen) ist so schlecht, dass sogar die letzten Verfechter – wie z. B. die ÖAR – ihn ablehnen. Die Behindertenbewegung ist geschlossen gegen eine Beschlussfassung.
7. Dezember 2004
Im Ministerrat sollte das Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen werden, doch der Beschluss wird wegen regierungsinterner Differenzen verschoben. Das Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ hält eine Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt ab und überreicht ein Schreiben. Die ÖAR wirft dem Aktionsbündnis „Aktionismus und Polemik“ vor und verteidigt den mangelhaften Entwurf.
23. September 2004
Das Forum Gleichstellung nimmt zum Begutachtungsentwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes des Sozialministierums ausführlich Stellung. Dieser Stellungnahme schließen sich mehr als 30 Organisationen an. (Siehe auch Begleitschreiben).
28. Juli 2004
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz legt einen Begutachtungsentwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes vor. (Siehe auch Begleitschreiben).
26. Mai 2004
Treffen zur Besprechung der Stellungnahmen der Bundesministerien zum Vorbegutachtungsentwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz. (Einladung · Protokoll).
Folgende Stellungnahmen langten dazu ein: Bundeskanzleramt, Bildungsministerium, Finanzministerium, Gesundheit- und Frauenministerium, Innenministerium, Justizministerium, Lebensministerium, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium
17. Mai 2004
Treffen zur Besprechung der Stellungnahmen der Sozialpartner zum Vorbegutachtungsentwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz. (Einladung · Protokoll).
Folgende Stellungnahmen langten dazu ein: Arbeiterkammer, Industriellenvereinigung, ÖGB, Wirtschaftskammer
5. Mai 2004
Treffen zur Besprechung der Stellungnahmen der Bundesländer zum Vorbegutachtungsentwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz. (Einladung · Protokoll · Bericht).
Folgende Stellungnahmen langen dazu ein: Land Burgenland, Land Kärnten, Land Niederösterreich, Land Oberösterreich, Land Salzburg, Land Vorarlberg, Land Wien. Weiters: Österreichischer Gemeindebund, Österreichische Städtebund
24. März 2004
Das Forum Gleichstellung legt am 24. März 2004 seine Stellungnahme zum Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes vor. (Siehe auch Begleitschreiben)
Weitere Stellungnahmen langen dazu ein: Caritas Österreich, GRÜNE, KOBV, Lebenshilfe Österreich, ÖAR, SLIÖ
19. Jänner 2004
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz legt einen Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes, eines Schlichtungsstellengesetzes und einer Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes für ein Vorbegutachtungsverfahren vor. (Siehe auch Begleitschreiben). Ebenfalls versandte Unterlagen: Entwurf Forum Gleichstellung sowie Bericht BKA aus dem Jahr 1999.
18. November 2003
Das Forum Gleichstellung legt einen überarbeiteten Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz vor.
27. Oktober 2003
Zweites Treffen der Arbeitsgruppe 1. Die grundsätzlichen Bestimmungen sollten überarbeitet werden. Die Sitzung wird kurzfristig abgesagt (Einladung · Absage).
24. Oktober 2003
Zweites Treffen der Arbeitsgruppe 2. Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen sollen überarbeitet werden. Es wird am Anfang der Sitzung mitgeteilt, dass nicht mehr gemeinsam in den Arbeitsgruppen der Text für ein Behindertengleichstellungsgesetz erarbeitet werden soll. Statt dessen wird das Sozialministerium den Text bearbeiten und nur jene Teile übernehmen, die dem Sozialministerium durchsetzbar erscheinen. Die Behindertenvertreterinnen und Behindertenvertreter sind empört (Gedächtnisprotokoll).
Die Sitzung wird daraufhin von der Behindertenbewegung unterbrochen. In der Pause beschließen Forum Gleichstellung, ÖAR, Integration:Österreich und Selbstbestimmt Leben Österreich die Sitzung zu vertagen. Weiters wird die Sitzung für den 27. Oktober abgesagt, weil der Behindertenbewegung eine Sitzung nicht sinnvoll erscheint, wenn das Sozialministerium plant, einen eigenen Entwurf zu präsentieren. Dieser Entwurf wird nun abgewartet (Einladung · Protokoll).
21. Oktober 2003
Die SLIÖ übersendet Material für den Bereich Definitionen und einen Grundsatztext zur doppelten Diskriminierung von Frauen.
3. Oktober 2003
Die Verbindungsstelle der Bundesländer nimmt wiederholt Stellung gegen den § 1 des Entwurfes vom Forum Gleichstellung.
2. Oktober 2003
Erstes Treffen der Arbeitsgruppe 1. Die Arbeitsgruppe 1 ist eine Unterarbeitsgruppe und wird sich mit der Festlegung der Grundsätze, Zielvorstellungen und Grundbegriffe (z. B. Definition von Behinderung, Diskriminierung, Barrierefreiheit) befassen (Einladung · Protokoll).
1. Oktober 2003
Erstes Treffen der Arbeitsgruppe 2. Die Arbeitsgruppe 2 ist eine Unterarbeitsgruppe und wird vor allem die Bereiche Verfahren und Sanktionen behandeln. Das Bundesministerium für Justiz hat für den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe Frau Mag. Gudrun Dürrigl vorgeschlagen (Einladung · Protokoll).
23. September 2003
Das Forum Gleichstellung legt einen überarbeiteten Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz vor.
1. Juli 2003
Das Amt der Wiener Landesregierung nimmt Stellung zum Entwurf des Forum Gleichstellung vom 5. Juni 2003.
12. August 2003
Bei der 18. Sitzung des Ministerrats wird der „Bericht des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Erarbeitung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes“ zustimmend zur Kenntnis genommen.
9. Juli 2003
Im Plenum des Nationalrates wird ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag angenommen, der die Bundesregierung auffordert, dass die Arbeitsgruppe der Bundesregierung einen derartigen Entwurf erarbeiten soll, der als Regierungsvorlage dem Nationalrat zugeleitet werden kann.
Auf Vorschlag der Grünen einstimmig vertagt wird ein Antrag von Grün-Abgeordneter Theresia Haidlmayr, in dem die Grünen ihre Vorstellungen von einem Allgemeinen Behinderten-Gleichstellungsgesetz bereits konkret festschrieben haben.
1. Juli 2003
Die Abgeordneten des Verfassungsausschusses des Nationalrats sprechen sich einhellig für die Schaffung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes aus. Sie stimmten einem Entschließungsantrag zu, in dem die Bundesregierung ersucht wird, dem Nationalrat möglichst noch heuer einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.
1. Juli 2003
Die Verbindungsstelle der Bundesländer nimmt Stellung zum Entwurf des Forum Gleichstellung vom 5. Juni 2003.
30. Juni 2003
Die Wirtschaftskammer Österreich nimmt Stellung zum Entwurf des Forum Gleichstellung vom 5. Juni 2003.
26. Juni 2003
Das Forum Gleichstellung übergibt für die „Arbeitsgruppe 2 (Verfahren, Behörden, Sanktionen)“ einen Entwurf für einen verfahrensrechtlichen Teil eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
12. Juni 2003
Das Forum Gleichstellung bittet den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt um „Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen“ im vorliegenden Entwurf vom 10. Juni 2003 (Brief).
10. Juni 2003
Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Erarbeitung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes tagt zum zweiten Mal. (Einladung · Protokoll). Es wird beschlossen, dass eine „Arbeitsgruppe 1 (Grundsätze eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes)“ und eine „Arbeitsgruppe 2 (Verfahren, Behörden, Sanktionen)“ zusätzlich eingesetzt werden.
5. Juni 2003
Wie in der letzten Sitzung am 20. Mai 2003 vereinbart, übergibt das Forum Gleichstellung für die Sitzung am 10. Juni 2003 Unterlagen, die für die Erarbeitung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes als Entwurf dienen.
Weiters übergibt das Forum Gleichstellung einen Entwurf für eine Sammelnovelle, mit der u.a. das Rechtspflegergesetz, das Richterdienstgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz sowie das Schulorganisationsgesetz geändert werden sollen.
Im Begleitbrief wird auch eine Aufstellung der schon im Jahr 1999 im Gesamtbericht der „Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung“ (Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst) erwähnten Diskriminierungen eingefordert.
20. Mai 2003
Nun steht es fest. Die Arbeitsgruppe ist eine „Arbeitsgruppe der Bundesregierung“ und hatte heute ihr erstes Treffen im Vizekanzleramt. Die Behindertenorganisationen legen jene Kernforderungen vor, die vom Forum Gleichstellung in den letzten Monaten erarbeitet wurden (Einladung · Protokoll).
6. bis 14. Mai 2003
Entgegen den Zusagen der Bundesregierung und dem Parlamentsbeschluss wird vom Vizekanzler verkündet, dass er eine Arbeitsgruppe im Sozialministerium zur Erarbeitung eines Behindertengleichstellungsgesetzes einrichten will. Seitens der ÖAR kommt Zustimmung, die SLIÖ sowie die Abg. Lapp (SPÖ) und die Abg. Haidlmayr (Grüne) protestieren vehement.
23. April 2003
Vizekanzler Haupt (FPÖ) verkündet, dass noch heuer ein Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen werden soll. Die Bundesregierung hat noch immer keine Arbeitsgruppe eingerichtet.
2. April 2003
Das Forum Gleichstellung legt seine Kernforderungen für ein Behindertengleichstellungsgesetz vor.
28. Februar 2003
Im Regierungsübereinkommen von ÖVP und FPÖ wird ein Behindertengleichstellungsgesetz vereinbart.
26. Februar 2003
VertreterInnen aller im Nationalrat vertretenen Parteien haben einen Antrag zur „Erarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes unter Einbindung von selbst betroffenen Experten 48/A(E)“ eingebracht, der beschlossen und dem Verfassungsausschuss zugewiesen wird.