Behindertenpass

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis. Er ist kostenlos und kann als Nachweis der Behinderung für Vergünstigungen und steuerliche Vorteile verwendet werden.

Wer bekommt den Behindertenpass?

Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Was bringt mir der Behindertenpass?

Hier nur einige der Vorteile:

  • Vergünstigte Tickets bei den ÖBB
  • Steuerliche Absetzmöglichkeiten
  • Gratis Autobahn-Vignette
  • Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
  • Parkausweis für Menschen mit Behinderung
  • Mautermäßigungen
  • Befreiung vom SVA-Selbstbehalt
  • Euro-Key
  • Ermäßigungen bei diversen Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Für manche Vorteile ist eine Zusatzeintragung notwendig, z.B. um einen Parkausweis zu bekommen.

Wo bekomme ich den Behindertenpass?

Das Sozialministeriumservice stellt den Behindertenpass aus. Die Website des Sozialministeriumservice bietet weitere Informationen.

Das Sozialministerium stellt auch einen Online-Ratgeber zur Verfügung der Antworten auf Fragen rund um das Thema Behindertenpass gibt.

Was steht im Behindertenpass?

  • Persönlichen Daten der Inhaber:in
  • Datum der Ausstellung
  • Grad der Behinderung
  • Zusätzliche Einträge im Behindertenpass

Welche Zusatzeinträge gibt es?

Sie können spezielle Zusatzeinträge im Behindertenpass beantragen. Wenn zum Beispiel für Sie die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist, wird dies im Behindertenpass vermerkt.

Folgende Zusatzeinträge sind möglich:

  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes bedarf einer Begleitperson
  • Gesundheitsschädigung D1 gemäß § 2 Abs. 1 erster Teilstrich VO 303/1996 (Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie, AIDS) liegt vor
  • Gesundheitsschädigung D2 gemäß § 2 Abs. 1 zweiter Teilstrich VO 303/1996 (Gallen-, Leber- oder Nierenleiden) liegt vor
  • Gesundheitsschädigung D3 gemäß § 2 Abs. 1 dritter Teilstrich VO 303/1996 (Magenerkrankung oder innere Erkrankung) liegt vor
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist schwer hörbehindert
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist hochgradig sehbehindert
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist blind
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist gehörlos
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist taubblind
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes benötigt einen Assistenzhund (Blindenführ, Service- oder Signalhund)
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist Epileptiker/Epileptikerin
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist Träger/Trägerin von Osteosynthesematerial
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist Träger/Trägerin einer Prothese
  • Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist Träger/Trägerin eines Cochlear-Implantates

Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist Träger/Trägerin einer Orthese

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