Biomedizin

Veranstaltung Bio-Medizin-Konvention
BIZEPS

Am 19. November 1996 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates die Biomedizin-Konvention.

Sie soll regeln, welche Eingriffe an Menschen erlaubt sind und welche nicht. Die Konvention untersagt die Herstellung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken. Erlaubt ist dagegen die Forschung an Embryonen, die etwa nach künstlichen Befruchtungen „überzählig“ sind. Unter bestimmten Umständen lässt der Text auch Experimente an nichteinwilligungsfähigen Personen wie Demenz-Kranken, Koma-Patienten oder Kleinkindern selbst dann zu, wenn diese davon keinen direkten therapeutischen Nutzen zu erwarten haben.

Im Jahr 1998 versprach die ÖVP – unter Druck der Behindertenbewegung – die Konvention nicht gegen den Willen der Betoffenen zu unterzeichnen. Einige Landtage (Tirol, Vorarlberg, Steiermark und Salzburg) haben sich ebenfalls gegen eine Ratifizierung ausgesprochen.

Nein zur Bio-Medizin-Konvention
BIZEPS

Mehr als 100 Behindertenorganisationen schlossen sich zur Plattform „Nein zur Biomedizin-Konvention“ zusammen. Am 5. Mai 1998 wurden dem Parlamentspräsidenten 49.043 Unterschriften gegen die Konvention überreicht. Die Petition 45/PET (XX. GP) verfiel mit dem Ende der XX. Geschäftsgebungsperiode des Parlaments (1999). Sie wurde am 23. Oktober 2001 erneut als Petition 35/PET (XXI. GP) eingebracht und am 29. Oktober 2001 dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. Am 11. Juni 2002 fand ein Hearing im Petitionsausschuss statt.

Im Sommer 2001 kündigte Bundeskanzler Schüssel (ÖVP) an, dass die von ihm eingesetzte Bioethik-Kommission als „erstes Thema die europäische Bioethikkonvention“ behandeln werde.

Noch vor der ersten Sitzung der Bioethik-Kommission forderte ÖVP-Behindertensprecherin Gatterer die „rasche Ratifikation der Biomedizin-Konvention des Europarates“.

Im Feber 2001 hat die von Bundeskanzler Schüssel eingesetzte Bioethik-Kommission eine Empfehlung für eine Unterzeichnung unter Auflagen abgegeben.

Am 11. Juni 2002 fand ein Hearing im Rahmen des Petitionsausschusses des Parlaments zur Petition 35/PET (XXI. GP) „Nein zur Biomedizin-Konvention“ statt. Die Petition verfiel wiederum mit dem Ende der XXI. Geschäftsgebungsperiode und wurde als 13/PET (XXII. GP) – „Nein zur Biomedizin-Konvention des Europarates“ am 12. August 2003 wieder eingebracht.

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