Förderungen – Bauen

Die Magistratsabteilung 50 in Wien informiert mit einem Infoblatt zum Thema „Förderung von behindertengerechten Maßnahmen“:

Eine Förderung bekommen Sie, wenn Sie

  • Wohnungshauptmieter,
  • Wohnungseigentümer,
  • Nutzungsberechtigter einer Genossenschaftswohnung,
  • Inhaber einer Dienstwohnung,
  • Eigentümer eines Ein-oder Zweifamilienhauses (Eigenheimes) oder
  • Inhaber eines Kleingartenwohnhauses sind

sofern die zu sanierende Wohnung/das zu sanierende Haus für Ihr eigenes Wohnbedürfnis verwendet wird.

Für welche Objekte kann ich um Förderung einreichen?

Der Einbau von Maßnahmen zu Gunsten Behinderter in Eigenheimen, Wohnungen und Kleingartenwohnhäusern wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Land Wien gefördert.

Für welche Maßnahmen erhalte ich eine Förderung?

Eine Förderung ist in erster Linie für Installationen und bauliche Maßnahmen, die ein behindertengerechtes Wohnen erleichtern, vorgesehen. Sollten Sie jedoch auch andere Sanierungen unter Zuhilfenahme einer Förderung planen, steht Ihnen die Kompetenzstelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen auch dafür gerne zur Verfügung. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die maximal förderbaren Baukosten.

WICHTIG!

Mit den zu fördernden Arbeiten darf erst nach Erhalt der Förderungszusicherung der Magistratsabteilung 50 begonnen werden.

Wohin wende ich mich?

Für Auskünfte und Planungsberatung für barrierfreie Umbaumaßnahmen kann die Kompetenzstelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen kontaktiert werden.

Hier finden Sie Informationen zum Thema „barrierefreies Bauen“ in der Wiener Bauordnung.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich