Interessenvertretung

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Zur Beratung der Wiener Landesregierung in Angelegenheiten, die behinderte Menschen betreffen, ist seit dem Jahr 1986 beim Amt der Wiener Landesregierung eine Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung (IVMB) eingerichtet.

Gesetzliche Grundlage und Aufgabe der IVMB

Die IVMB ist ein Gremium von Expertinnen und Experten, das seine gesetzliche Grundlage in § 38 des Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW) hat.

Die IVMB ist bei allen wichtigen Angelegenheiten, die Rechte und Interessen von behinderten Menschen berührenden, anzuhören.

Mitglieder der IVMB

Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung besteht zunächst aus mindestens zehn und höchstens 15 Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenorganisationen, die in Wien tätig sind, und deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Zumindest acht der Mitglieder sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen selbst behinderte Menschen sein.

Der IVMB gehören neben diesen stimmberechtigten Mitgliedern auch die Mitglieder der gemeinderätlichen Behindertenkommission (GBK) an, diese haben allerdings kein Stimmrecht.

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