Patientenanwaltschaft

Eine Patientenanwaltschaft unterstützt Patient:innen und pflegebedürftige Meschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf Krankenanstalten, Pflegeheime, in einigen Bundesländern auch auf niedergelassene Ärzt:innen sowie andere Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die Seite des Gesundheitsministeriums gibt einen Überblick über die Patientenanwaltschaften in den verschiedenen Bundesländern.

Weitere Informationen finden Sie hier: BIZEPS-Ratgeber „krank, behindert, ungehindert … in Wien“

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