Praktikum / Volontariat
Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen den Begriffen „Pflichtpraktikum“ und „Volontariat“:
- PflichtpraktikantInnen sind solche Personen, die im Rahmen ihres schulischen Lehrplans in branchenverwandten Betrieben ihr erworbenes Fachwissen einbringen und in der Praxis umsetzen sollen. Da von ihnen von ihnen Verantwortung und Arbeitsleistung erwartet werden, sind sie aus arbeitsrechtlicher Sicht den ArbeitnehmerInnen zuzuordnen. Hinweise dazu sind in manchen Kollektivverträgen zu finden.
- Volontäre sind keine ArbeitnehmerInnen, sondern Personen die in einem Ausbildungsverhältnis stehen, keiner Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistung unterliegen und somit in der Regel keinen Anspruch auf Entgelt haben. Ziel eines Volontariats ist das Kennenlernen von betrieblichen Einrichtungen und die Aneignung von betriebs- oder Berufsspezifischen Fähigkeiten.
Das Pflichtpraktikum:
Verpflichtende Praktika im Verlauf eines Studiums, so sie nicht einem Volontariat entsprechen, sind Arbeitsverhältnisse (s.o.). Wobei gesagt werden kann, dass die Bereitschaft von Betrieben ein entsprechendes Gehalt zu zahlen natürlich von der zu erwartenden Gegenleistung abhängig ist, die oft genug auch aus Wissenstransfer, neuen kreativen Ansätzen, usw. bestehen kann. Hier kommen branchenabhängig unterschiedliche arbeitsrechtliche / gesetzliche Bestimmungen / Sichtweisen zum Tragen.
Das Volontariat:
Umgangssprachlich werden im Zusammenhang mit Arbeitsuche und Berufsorientierung die Bezeichnungen „Volontariat“ und „Praktikum“ meistens gleichgesetzt. Wenn in der Folge der Begriff Volontariat verwendet wird, erinnere sich der/die LeserIn daran, dass von dem umgangssprachlichen Praktikum die Rede ist.
Um (erste) Berufserfahrungen zu sammeln oder auch einmal auszuprobieren und zu überprüfen, ob die Vorstellungen über den angestrebten Beruf der Praxis entsprechen, ist es vielen Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung hilfreich, ein Volontariat in einem Betrieb einzugehen.
Dies erfolgt meistens im Rahmen einer Ausbildung oder eines Kurses. Das ist aber nicht Voraussetzung und es ist durchaus üblich selbstständig – telefonisch oder schriftlich – eine Firma oder einen Betrieb der gewünschten Branche ausfindig zu machen, die/der sich bereit erklärt ein Volontariat zu ermöglichen.
Hilfreich und sinnvoll ist es, die Rahmenbedingungen für das Volontariat vor dem Antritt für beide Seiten eindeutig (am besten schriftlich) festzuhalten.
Eine Vereinbarung sollte zumindest folgendes beinhalten
- Dauer
- Anzahl der Wochenstunden,
- Tage, an denen es stattfindet
- Arbeitsbeginn und -ende, Pausen
- Tätigkeiten, bei denen man dabei sein kann oder die vielleicht sogar selbst ausgeübt werden dürfen.
- Hilfreich ist zu erfragen, wer die Ansprechpersonen im Betrieb sind. Oft lässt sich ein/e Art betriebsinterne/r MentorIn finden, der/die für Anliegen zur Verfügung steht.
- Besonderheiten (wie körperl. Einschränkung, besondere Bedürfnisse, …)
In der Regel erhält man für ein Volontariat keine Bezahlung, in manchen Fällen jedoch ein kleines Taschengeld.
Da die Dauer eines Volontariats wird individuell vereinbart wird, sollte darauf geachtet werden, dass man nicht sozusagen als „Gratis-Arbeitskraft“ ausgenutzt wird. Ein Zeitraum von drei oder vier Wochen in einem Stück erweist sich oft als ausreichend, um einiges erfahren und lernen zu können. Länger als insgesamt 3 Monate sollte ein Volontariat nicht dauern.
Für die Zeit eines Volontariats sollte man sich bei der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) unfallversichern lassen. Da die Kosten nicht sehr hoch sind (10 Cent / Tag), übernehmen diese oft die Betriebe.
Nach Abschluss eines Volontariats empfiehlt es sich, um eine „Praktikumsbestätigung“ zu bitten, die bei mehrwöchiger Dauer durchaus auch eine ausführlichere Beschreibung der Arbeitsfelder, in denen man vielleicht mitgearbeitet hat, beinhalten sollte. Gerade junge Menschen können so bei Bewerbungen um einen Arbeitsplatz schon eine gewisse berufliche Vorerfahrung nachweisen.
Manchmal geht ein erfolgreich verlaufenes Volontariat in ein anschließendes Lehr- oder Dienstverhältnis über.
Die Beratungsstelle Integration Wien bietet die Organisation von Volontariaten (Praktika) mit weiterführender Begleitung als Leistung im Rahmen von Arbeitsassistenz an.