Rückversicherung

Behinderte Frau arbeitet im Restaurant
Integration:Österreich

Der Arbeitskreis Rückversicherung – bestehend aus Vertretern des Landes Wien, des AMS Wien, der Pensionsversicherungsträger, der Finanzlandesdirektion WNB, der Initiative Arbeit und des Bundessozialamtes – definiert einen Arbeitsversuch wie folgt:

Versuch der Integration oder Reintegration einer Person mit erheblicher Behinderung (im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich bzw. in der Sinneswahrnehmung) in das Erwerbsleben durch Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses beispielsweise

  • Unter Einsatz von finanziellen Mitteln zum Ausgleich der Minderproduktivität (Gewährung einer Entgeltbeihilfe, Errichtung eines geschützten Arbeitsplatzes)
  • Oder durch Einbindung der „Begleitenden Hilfen“ (Arbeitsassistenz, Integrationsbegleitung, Job Coaching)
  • Oder im Zuge einer Qualifikationsmaßnahme, einer Arbeitserprobung, eines Arbeitstrainings oder einer Berufsorientierung bzw. nach Abschluss einer solchen Maßnahme (Träger: Bundessozialamt /Landesstelle Wien, Fonds Soziales Wien, AMS, andere Rehabilitationsträger)

Scheitert der Arbeitsversuch sollten der betroffenen Person, soweit die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, die vorher erhaltenen Leistungen wie beispielsweise

wiedergewährt werden.

Es gibt keine generelle Obergrenze für die Dauer eines Arbeitsversuchs. Die Kostenträger können im Einzelfall individuelle Obergrenzen festlegen.

Informationen und allgemeine Fragen beantwortet die Koordinationsstelle Jugend – Bildung – Beschäftigung

Hilfestellung bei Ihrem Arbeitsversuch bietet Ihnen Integration Wien, Information erhalten Sie auch beim Bundessozialamt.

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