Staatenprüfung:Österreich

Staatenpüfung Österreich am 2. und 3. September 2013
BIZEPS

Am 26. Oktober 2008 tritt in Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft (BGBl. III Nr. 155/2008). Teil der Konvention ist eine regelmäßige Überprüfung der Vertragsstaaten, ob sie die garantierten Rechte einhalten.

Bei der Staatenprüfung Österreichs am 2. und 3. September 2013 im Palais Wilson in Genf hat das Prüfungskomitee der UNO die Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich kontrolliert.

Handlungsempfehlungen der UNO

Das Ergebnis der Staatenprüfung Österreichs ist ein 8-seitiger und 58. Punkte umfassender Bericht (Handlungsempfehlungen der UNO). Kurzer UN-Bericht.

BIZEPS bietet verschiedene Formen des Berichtes an:

Es gibt die Handlungsempfehlungen auch als BIZEPS-Broschüre.

Videos und Fotos

Die Prüfung wurde live im Internet übertragen und die Videos sind im Archiv verfügbar. BIZEPS hat Fotos online gestellt von der Staatenprüfung und berichtete auf Facebook und Twitter. Der Hashtag lautete #aut_crpd.

Hier finden Sie den Pressespiegel zur Staatenprüfung.

Hintergrundinformationen

Chronologische Hintergrundinformationen: Österreich und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Die Daten als Google-Tabelle.)

BIZEPS erklärt: UN-Staatenprüfung

Doch was genau ist die Staatenprüfung?

Weitere Information

Die ÖAR startete im Juni 2013 die Serie „Die UN-Staatenprüfung: Wie setzt Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention um?“:

  1. Struktur der österreichischen Politik
  2. Daten als Grundlage – um welche Population handelt es sich?
  3. Nicht Fürsorge, sondern Menschenrechte!
  4. Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
  5. Barrierefreiheit nützt allen – nichts spricht dagegen!
  6. Mit Hilfe Dritter ist vieles möglich!
  7. Inklusive Bildung – ein Gewinn für die Gesellschaft
  8. Gewalt und Missbrauch
  9. Arbeit und Beschäftigung
  10. Frauen mit Behinderungen wollen leben können wie andere auch!
  11. Überwachen, ob und wie die UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten wird
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